Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben Berlins

Grauhaarige Seniorin im Gespäch mit Jugendlichen

Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, ist herzlich eingeladen, Politik für ältere Menschen mitzugestalten.

Seniorinnen und Senioren setzen sich aktiv für die Belange älterer Menschen ein, sowohl in den Bezirken als auch im Land. Grundlage dieses ehrenamtlichen Engagements ist seit dem Jahr 2006 das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz, bundesweit das erste Gesetz seiner Art. Es beschreibt die Bildung und Aufgaben der bezirklichen Seniorenvertretungen, der Landesseniorenvertretung Berlin und des Landesseniorenbeirates Berlin.  

Die Mitglieder des jeweiligen Gremiums treffen sich regelmäßig. Gäste sind bei den Arbeitsberatungen willkommen. Zudem finden Fachtagungen statt, wo auch Seniorinnen und Senioren ihre Erfahrungen in der Diskussion einbringen können. Die Termine werden jeweils im Internet veröffentlicht. Aus Platzgründen wird meist um vorherige Anmeldung gebeten.

Die Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter in den Bezirken sind Mittler zwischen älteren Menschen und Bezirksamt sowie anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen. Auch die Termine der Sprechstunden und Ansprechpersonen vor Ort sind im Internet abrufbar.

(Text: Landesseniorenvertretung Berlin (LSV), Landesseniorenbeirates Berlin (LSBB))