Mitbestimmung von Eltern in der Schule

Schülerin vor einer Schultafel streckt lachend die Arme nach oben.

Die Schule gibt Eltern oft Rätsel auf – kein Wunder, liegt die eigene Schulzeit doch meist viele Jahre zurück. Trotzdem können Eltern den Schulalltag ihrer Kinder näher kennenlernen und sich aktiv einbringen: im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer, beim Elternabend oder in der Elternvertretung.

Welche Rechte haben Eltern in der Schule?

Eltern haben gegenüber der Schule ihres Kindes bestimmte Rechte. Diese sind im Berliner Schulgesetz verankert. Danach haben Eltern das Recht,

… informiert und beraten zu werden.
In der Elternversammlung oder dem Elternabend informiert der Lehrer oder die Lehrerin die Eltern z.B. über den Unterrichtsstoff, bevorstehende Ausflüge oder über die Leistungsbeurteilung – also darüber, ob und wie die Noten vergeben werden.

Unter vier Augen können Eltern auch mit der Lehrkraft über Sorgen, Probleme oder den Fortschritt des Kindes reden.

… ihr Kind in der Klasse zu besuchen.
Eltern dürfen ihre Kinder in der Klasse besuchen und am Unterricht teilnehmen. Ein solcher Besuch (auch Hospitation genannt) muss aber vorher mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgesprochen werden.

… den Schülerbogen (die Akte) des Kindes einzusehen.
Im Schülerbogen werden die Zeugnisse, Gesprächsnotizen und auch Tadel oder Verweise des Kindes gesammelt. Eltern können verlangen, einen Einblick in den Schülerbogen zu bekommen.

… eine Elternvertretung zu wählen.
In der ersten Elternversammlung des Schuljahres wählen die Eltern der Schulklasse zwei Klassenelternsprecherinnen bzw. -sprecher der Klasse (auch Elternvertreterinnen oder -vertreter genannt) sowie deren Vertretung.

… als Elternvertreter/in zu kandidieren.
Jedes Elternteil hat das Recht, sich als Elternvertreterin oder Elternvertreter zur Wahl zu stellen.

Wie können Eltern mitbestimmen?

Mitbestimmen können Eltern bereits im Kleinen. So können sie während der Elternversammlung (auch Elternabend genannt) Fragen stellen, Unsicherheiten äußern und Meinungen austauschen.

Als (Klassen-)Elternsprecher/in

Wer gern mehr Verantwortung für die Klasse und die Eltern übernehmen möchte, kann sich zur Wahl als Klassenelternsprecherin oder Klassenelternsprecher oder als Vertreterin oder Vertreter für die Klassenkonferenz stellen. Elternsprecherinnen und Elternsprecher der Klassen sind zugleich Mitglied der Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule und vertreten hierin die Interessen der Klasse gegenüber der Schule. Darüber hinaus können sich Klassenelternsprecher und Klassenelternsprecherinnen zur Wahl als Elternsprecherin und Elternsprecher der Schule sowie in weitere Gremien stellen, z.B. in die Schulkonferenz, in den Bezirkselternausschuss (BEA), den Landeselternausschuss (LEA) sowie den Bezirks- oder Landesschulbeirat (BSB bzw. LSB).

Welche Aufgaben die Elterngremien haben, erklären die „Häufig gestellten Fragen zur Elternmitwirkung“ auf berlin.de und die Broschüre „Leitfaden für Elternvertreter“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Was macht ein/e Elternsprecher/in in der Schule?

Die Elternvertretung einer Klasse vertritt die Interessen der Eltern und ist ihr Ansprechpartner für Fragen und Sorgen. Elternsprecherinnen und -sprecher sollten mindestens dreimal im Jahr zur Elternversammlung einladen und vorab die Zeit, den Ort und die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abstimmen. Der Elternsprecher oder die Elternsprecherin leitet auch die Elternversammlung und gibt Informationen der Schulleitung oder aus anderen Gremien an die Eltern weiter.

Wer sich dafür interessiert, Elternsprecherin oder Elternsprecher zu werden, findet hilfreiche Tipps sowie Informationen über die Rechte und Pflichten der Elternvertretung in der Broschüre „Leitfaden für Elternvertreter“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie in zwei Infoblättern des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. (ANE).

Downloads

berlin.de: Broschüre: Leitfaden für Elternvertreter

Dieser Leitfaden informiert alle Elternvertreter über Aufgaben, Pflichten und Rechte, die bei der Elternarbeit zu beachten sind.

PDF-Dokument

ANE-Leitfaden: Elternvertretung. In der Grundschule mitwirken (Broschüre, 2021)

Leitfaden für neue Elternsprecherinnen und -sprecher in der Grundschule.

PDF-Dokument

ANE-Elterninfo: Mitwirkung in der Berliner Grundschule (Infoblatt, 2021)

Elterntipps zur Mitwirkung in der Grundschule.

PDF-Dokument


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