Kinderrechte

Kinder in einem Kreis halten einen Weltglobus in den Händen.

Kinder haben besondere Rechte. Diese stehen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Auch in Artikel 13 der Berliner Verfassung sind spezielle Rechte für Kinder verankert. Es gibt viele anschauliche Informationen zu Kinderrechten, die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern besprechen können.

Die UN-Kinderrechtskonvention

Für Kinder gelten über die Menschenrechte hinaus weitere Rechte. Denn um sich gesund entwickeln und entfalten zu können, benötigen Kinder Fürsorge und besonderen Schutz, etwa vor Gewalt und Krankheit. Die Kinderrechte wurden 1989 in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel. Sie kann auf der Internetseite der UNICEF nachgelesen werden.

Welche Rechte haben Kinder?

Kinder müssen ein Zuhause haben, in dem sie sicher und gesund aufwachsen können, lernen und zur Schule gehen können. Das ist in den Entwicklungs- und Förderrechten festgeschrieben. Durch die Schutzrechte sind sie vor körperlicher und seelischer Gewalt und vor Kinderarbeit geschützt. Sie können spielen, toben und Freunden treffen, denn sie haben ein Recht auf Freizeit. Und sie dürfen ihre Meinung sagen, insbesondere wenn etwas entschieden wird, das sie betrifft. Und die müssen Erwachsene dann auch berücksichtigen – das besagen die Kinderrechte auf Mitbestimmung und Beteiligung.

Kinderrechte kindgerecht erklärt

Die UNICEF-Broschüre „Konvention über die Rechte des Kindes“, die Webseite „Kinderministerium“ sowie die Broschüren „Kinder haben Rechte!“ und „Die Rechte der Kinder“ des Bundesfamilienministeriums erklären Kindern verständlich ihre Rechte. Das Buch „Fragt doch mal uns!“ der Berliner Landeszentrale für politische Bildung zeigt anschaulich, wie Kinder ihre Rechte wahrnehmen und für sie eintreten können. Auch auf den Internetseiten des Kinderhilfswerks und des Deutschen Kinderschutzbundes sind kindgerechte Infos und Videos zu den Rechten junger Menschen zu finden. Und zum Anhören: Schülerinnen und Schüler der Peter-Ustinov-Schule in Berlin erklären die Kinderrechte in einer Audio-Datei.

Internationaler Tag der Kinderrechte

Der internationale Tag der Kinderrechte ist der 20. November – der Tag, an dem die UN-Kinderrechtskonvention 1989 verabschiedet wurde. Am 1. Juni wird der internationale Kindertag und am 20. September der Weltkindertag gefeiert. Beide Kindertage sollen ebenfalls auf die Kinderrechte aufmerksam machen.

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berlin.de: Broschüre: „Fragt doch mal uns!“ Wie ihr Politik machen könnt

Politik mit Kindern muss eine Selbstverständlichkeit sein. Mit dem Buch “Fragt doch mal uns!” wollen wir Informationen und Anregungen bieten für die Auseinandersetzung mit Fragen, die Kinder und Jugendliche in Berlin betreffen.

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Rechte der Kinder – von logo! einfach erklärt

Kinderrechte kurz erklärt.

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Burkowski/Schöne: Kinderrechtefibel für Kinder von 6-12 Jahren

Kinderrechtefibel für Kinder von 6 - 12 Jahren. Internationale-kinderrechte.com

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Copyright: Ursula Burkowski Zettl und Birgit Schöne

Burkowski/Schöne: Kinderrechtefibel für Kinder und Jugendliche von 13-18

Kinderrechtefibel für Kinder und Jugendlichte. Internationale-kinderrechte.com

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Copyright: Ursula Burkowski Zettl und Birgit Schöne

UNICEF: Konvention über die Rechte des Kindes

Bericht der UNICEF über die Kinderrechte.

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Familie - digital - stark: Kinderrechte im Netz

(Stand: 07/2019)

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Copyright: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kinderechte - erklärt für Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren

Audio-Datei, mp3

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Copyright: ©Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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