Kindergeld beantragen in Berlin: So geht’s

Ein Paar hält sich an den Händen und läuft die Straße hinunter, die Frau ist schwanger.

Sie bekommen bald Nachwuchs oder sind neu nach Berlin gezogen und möchten Kindergeld beantragen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den monatlichen Beitrag bekommen. 

Gerade kurz nach der Geburt eines Kindes oder während eines Umzugs hat man oft keinen Kopf dafür, komplizierte Anträge auszufüllen. Dabei ist es in Deutschland gar nicht so schwer, Kindergeld zu beantragen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht. 

Wer bekommt in Deutschland Kindergeld?

Wenn Sie in Berlin Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, können Sie für Ihr Kind bei der Familienkasse Kindergeld beantragen.

Kindergeld wird grundsätzlich an die leiblichen Eltern eines Kindes gezahlt. Aber auch für Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, können Sie im „Merkblatt Kindergeld“ nachlesen. Wenn Sie alleinerziehend oder getrennt erziehend sind, erhält das Elternteil Kindergeld, bei dem das Kind lebt. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt zahlen muss, wird der Kindergeldbetrag vom Unterhalt abgezogen.

Lebt das Kind bei keinem der beiden Elternteile, erhält der Elternteil das Kindergeld, der mehr Unterhalt zahlt. Erhält das Kind keinen Unterhalt oder zahlen beide Elternteile gleich viel, können die Eltern untereinander vereinbaren, wer das Kindergeld erhält.

Bundesagentur für Arbeit: Infos rund ums Kindergeld

Ab wann und wie lange bekomme ich Kindergeld?

Grundsätzlich erhalten Sie Kindergeld ab der Geburt Ihres Kindes – wenn Sie einen Antrag gestellt haben. 

Die Zahlung des Kindergeldes kann ab der Antragstellung bis zu maximal sechs Monaten rückwirkend erfolgen.

Das Kindergeld wird jedem Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr ausgezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen erhält man die Leistung auch noch länger: 

  • Wenn Ihr Kind als arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist, erhalten Sie bis zum 21. Lebensjahr des Kindes Kindergeld.
  • Wenn Ihr Kind in Ausbildung ist, beispielsweise Schule, Lehre oder Studium, sich in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten befindet, keinen Ausbildungsplatz findet, oder einen Freiwilligendienst leistet, können Sie bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld beziehen. 
  • Für Kinder mit Behinderung können Sie unter diesen Voraussetzungen altersunabhängig Kindergeld bekommen.

Mit der Volljährigkeit kann der Anspruch auf Kindergeld auch auf das Kind selbst übergehen, wenn die Eltern der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen.

Wo kann ich in Berlin Kindergeld beantragen?

In Berlin können Sie Kindergeld nach der Geburt Ihres Kindes bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Der Antrag lässt sich auch ganz bequem online stellen.

Bitte nicht vergessen: Sie müssen der zuständigen Familienkasse sowohl alle persönlichen Änderungen wie Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland, als auch alle Änderungen in der Lebenssituation Ihres Kindes wie etwa Ausbildung, Wehrdienst oder Schwangerschaft mitteilen.

Welche Nachweise benötige ich, um in Berlin Kindergeld zu beantragen?

Wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist, müssen Sie neben dem Antrag auf Kindergeld, nur Ihre eigene Steuer-ID und die Ihres Kindes einreichen, um nachzuweisen, dass Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld hat. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigt die Familienkasse zusätzlich eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels.

Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre, müssen Sie belegen, dass Ihr Kind weiterhin berechtigt ist, Kindergeld zu beziehen. Beispielsweise über einen Ausbildungsnachweis oder eine Studienbescheinigung. 

Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Eltern können in ihrer Einkommensteuererklärung sowohl den sogenannten Kinderfreibetrag als auch Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abziehen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerentlastung durch die Freibeträge für die Eltern günstiger wäre als das Kindergeld. Ist das der Fall, wird der Differenzbetrag erstattet. Es zahlt sich also in jedem Fall aus, einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. 

Jetzt Kindergeld beantragen!

Sie sehen, es lohnt sich, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen. Wenn Sie dafür Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an ein  Familienservicebüro in Ihrem Bezirk. Hier gibt es Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags.  

Alle Familienservicebüros arbeiten eng mit der Familienkasse Berlin zusammen. An vielen Orten in Berlin beraten Familienservicebüros und Familienkassen auch mobil. Fragen Sie in Ihrem Familienzentrum nach, ob dort Beratungstermine möglich sind.

Tipp für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Nähere Infos dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Prüfen Sie an Hand des KiZ-Lotsen ganz einfach einen möglichen Anspruch oder buchen einen Termin zur Videoberatung bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie Fragen haben. 

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