Kinderbetreuung: Ergänzend und flexibel

Junger Erzieher spielt mit zwei Kindern in der Kita.

Eltern sollen ihre Erwerbstätigkeit oder Ausbildung mit der Kindererziehung vereinbaren können. Deshalb haben sie einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung zu besonderen Zeiten, wenn die Arbeitszeiten nicht mit den üblichen Öffnungszeiten von Kita und Schule übereinstimmen. Gleiches gilt für einen Notfall in der Familie.

Ergänzende Kindertagespflege

Liegen die Arbeitszeiten regelmäßig außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen (Kita) und können diese ihre Öffnungszeiten auch im Rahmen der Mitbestimmungsrechte von Eltern nicht ausreichend erweitern, können sich Eltern an das Jugendamt in ihrem Wohnbezirk wenden. Dort erhalten sie Beratung zu Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten und können einen Antrag auf ergänzende Kindertagespflege stellen. Nach Bewilligung des "Gutscheins für ergänzende Kindertagespflege" dürfen sich die Eltern in Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle des Jugendamtes eine geeignete Kindertagespflegestelle suchen. Ergänzende Kindertagespflege kann auch zur Betreuung in Schulen gewährt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten hierfür sind im „Merkblatt ergänzende Kindertagespflege“ dargestellt.

Im Notfall: Krankenkasse und Jugendamt

Erkrankt ein erziehendes Elternteil so schwer, dass es sich nicht mehr um das Kind oder die Kinder kümmern kann, so kann auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes eine Familienpflege bei der Krankenkasse beantragt werden. Je nach Einkommen muss hier eventuell zugezahlt werden. Auch das Jugendamt unterstützt bei der Suche nach Betreuungspersonen.

Bei Arbeitssuche und Weiterbildung: Arbeitsagentur und Jobcenter

Während einer Weiterbildung, bei Arbeitsaufnahme oder Jobwechsel kann es passieren, dass die bisherigen Betreuungszeiten der Kinder nicht mehr ausreichen oder sich diese verschieben. Die Arbeitsvermittlung oder die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen und Jobcentern können in diesem Fall gemeinsam mit dem Jugendamt die erforderliche Kinderbetreuung auf den Weg bringen. Bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter kann ein Zuschuss für Kinderbetreuung beantragt werden.

Unterstützung durch den Arbeitgeber​

Viele Unternehmen fördern Kinderbetreuungsangebote - sei es in den Ferien, bei Dienstreisen oder als steuerfreier Zuschuss. Auch in Akutsituationen unterstützen manche Betriebe und Einrichtungen ihre Beschäftigten, um die Betreuung sicherzustellen. Es lohnt sich danach zu fragen.

Flexible Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Angebote zur ergänzenden Kinderbetreuung gibt es zum Beispiel in den Bezirken Lichtenberg, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf durch die Netzwerke für Alleinerziehende. Bei akutem Bedarf bzw. stundenweise sind für Einzeltermine Hol- oder Bringdienste oder Kinderbetreuung im eigenen Haushalt möglich.

Weitere Betreuungsmöglichkeiten

Auch gemeinnützige Kinderbetreuungsprojekte oder ehrenamtliche Hilfe für Familien können Kinderbetreuung außerhalb von Kita-Öffnungszeiten übernehmen. Ein rechtlicher Anspruch besteht hier jedoch nicht.

Für freiberuflich arbeitende Eltern ist eventuell ein Arbeitsplatz in einem Coworking Space mit Kinderbetreuung eine flexible Lösung. Neben der gemeinsamen Büroraumnutzung können sich Freiberufler und Gründerinnen über ihre Erfahrungen und Projekte austauschen. Ein Arbeitsplatz mit Betreuung kann oft kurzfristig stunden-, tage- oder wochenweise gebucht werden.

Downloads

Merkblatt ergänzende Kindertagespflege

Stand: März 2021

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Familienbüro Lichtenberg: Flexible Kinderbetreuung

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