Inklusive Schule in Berlin

Ein Junge mit Trisomie 21 spielt im Unterricht auf einer Gitarre.

Mit dem Konzept „Inklusive Schule in Berlin“ des Berliner Senats soll in der Bildung das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden, Menschen mit Behinderungen die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Integration in gemischten Lerngruppen

Integration bedeutet gleichberechtigtes Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in einer Lerngruppe. Dies ist im Schulgesetz festgelegt. Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung hat in Berlin Vorrang vor der Beschulung an einer Sonderschule.

Individuell fördern und unterstützen

Im Rahmen von Schulversuchen haben sich bereits einige Berliner Schulen auf den Weg gemacht, sich zu einer inklusiven Schule zu entwickeln. Nach und nach werden alle Schulen in Berlin inklusive Schulen werden. An einer inklusiven Schule wird die Individualität und Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler in einer Lerngruppe als Bereicherung gesehen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten innerhalb ihrer Lerngruppe individuell die Förderung und Unterstützung, die sie benötigen.

Eltern können selbst entscheiden

Mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung lernen inzwischen zusammen mit nicht behinderten Kindern an allgemeinen Schulen.
Die Eltern haben das Recht, weitgehend selbst zu entscheiden, ob ihr Kind an einer Sonderschule oder an einer allgemeinen Schule lernen soll.

Downloads

Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.: Leitfaden Inklusive Schule (Infoblatt, 2017)

PDF-Dokument

berlin.de: Broschüre: Inklusive Schule in Berlin - Empfehlungen des Beirats 2013

Broschüre des Beirats "Inklusive Schule Berlin" mit seinen Empfehlungen zur Gestaltung inklusiver Schulen in Berlin

PDF-Dokument


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