Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ein Rentnerpärchen sitzt am Küchentisch neben einer Beraterin und schaut sich Dokumente an.

Wenn im Alter oder bei Erwerbsminderung das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht Anspruch auf Grundsicherung. Sie ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung. Das Einkommen von Kindern oder Eltern der Anspruchsberechtigten bleibt bei der Berechnung in der Regel unangetastet.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt ist, wer die geltende Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Welche Leistungen gibt es?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Mehrbedarfe (z.B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft) oder einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt) werden ebenfalls gewährt.

Einkommen und Vermögen

Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers oder der Antragstellerin. Auch das von Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnerinnen einer eheähnlichen Gemeinschaft werden dazugezählt.

Als Einkommen zählen auch Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung sowie Renten, Kindergeld und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Nicht angerechnet werden kleinere Barbeträge bis zu einer bestimmten Vermögensfreigrenze, eine selbstgenutzte Wohnimmoblie sowie gefördertes Altersvorsorgevermögen.

Unterhaltsansprüche an Kinder oder Eltern?

Bei der Grundsicherung bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern in der Regel unberücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen der Kinder bzw. das gemeinsame Einkommen der Eltern unter 100.000 Euro liegt. Hat der Antragsteller/die Antragstellerin mehrere Kinder, darf jedes Kind bis zu 100.000 Euro verdienen. Liegt das Einkommen über dieser Grenze kann ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt werden.

Antrag stellen

Der Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wird beim Sozialamt des Wohnbezirks beantragt. Er wird für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Beratungsstellen

Die Sozialämter beraten zum Anspruch auf Grundsicherung und helfen beim Ausfüllen des Antrags. Bei der Deutschen Rentenversicherung kann man sich zu grundsätzlichen Voraussetzungen und Anspruch auf Grundsicherung beraten lassen.

Downloads

Der Paritätische: Broschüre: Was tun, wenn die Rente nicht reicht?

Broschüre des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

PDF-Dokument

Die Grundsicherung – Hilfen für Rentner

(Stand: 01/2023)

PDF-Dokument
Copyright: Deutsche Rentenversicherung


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