Die schulstufenübergreifende Gemeinschaftsschule gibt es seit 2018. Die Schulart startete als Pilotprojet und ist mittlerweile im Schulgesetz fest verankert. Ziel ist das längere gemeinsame und individuelle Lernen von Klasse 1 bis 10 – an einigen Schulen bis Klasse 13.
Gemeinsam lernen – von der Einschulung bis zum Schulabschluss
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in gemischten Lerngruppen. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht nach Leistung in unterschiedliche Kurse aufgeteilt, sondern innerhalb des Klassenverbandes individuell gefördert.
Fast alle Gemeinschaftsschulen beginnen mit der Klassenstufe 1 und enden mit der 10. oder 13. Klasse. Gemeinschaftsschulen ohne eigenen Grundschulteil oder eigene gymnasiale Oberstufe haben verbindliche Kooperationen mit Grundschulen bzw. Schulen mit gymnasialer Oberstufe vereinbart.
Die Gemeinschaftsschülerinnen und -schüler wechseln automatisch in die 7. Jahrgangsstufe ihrer Schule, wenn sie dies wünschen. Kinder von Grundschulen, mit denen verbindliche Kooperationen bestehen, werden vorrangig aufgenommen.
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Gemeinschaftsschule als Ziel (Leitfaden 2021)
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