Geburt und Behördengänge

Mutter und Freundin mit Baby im Arm

Mit der Geburt eines Kindes stehen einige Behördengänge an. Vieles kann aber schon während der Schwangerschaft erledigt werden. Berliner Familienservicebüros beraten und unterstützen auch bei Antragstellungen.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, ist die Vaterschaft juristisch eindeutig und die Eltern tragen die gemeinsame Sorge. Bei unverheirateten Paaren hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Vaterschaft kann aber bereits vor der Geburt anerkannt und eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder notariell abgegeben werden.

Familienname des Kindes

Hat ein verheiratetes Paar denselben Familiennamen, erhält auch das Kind diesen Namen. Ist er unterschiedlich, müssen die Eltern entscheiden, ob ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters tragen soll. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter.

Anmeldung bei der Krankenkasse

Das Kind sollte möglichst bald nach der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet werden. Meist genügt ein Anruf, und die Krankenkasse sendet die notwendigen Formulare zu. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird das Kind beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Ist der besserverdienende Elternteil privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. 

Anmeldung beim Standesamt

Die Geburt des Kindes muss innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Wird das Kind in einem Krankenhaus geboren, erfolgt die Geburtsanzeige durch das Krankenhaus. Kommt das Kind in einem Geburtshaus oder zu Hause zur Welt, sollte vorab geklärt werden, wer die Geburt beim Standesamt melden wird.

Finanzamt und Bürgeramt

Die Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte erfolgt über das Finanzamt des Wohnbezirkes.
Im Bürgeramt kann ein Kinderreisepass für das Kind beantragt werden.

Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Das neue Gesetz sieht vor, dass ab 2022 alle Eltern Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag in einem einzigen Antrag online beantragen können.

Durch die künftigen Regelungen für den elektronischen Datenaustausch können mit der Einwilligung der Antragstellenden Standesämter, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung notwendige Angaben und Unterlagen datensicher mit den zuständigen Elterngeldstellen austauschen.

Weitere Informationen

Das Familienportal der Bundesregierung hat auf ihren Webseiten Checklisten rund um die Geburt veröffentlicht. Dort finden Eltern wichtige Infos zu Formalitäten und Behördengängen, die vor und nach der Geburt eines Kindes zu erledigen sind.


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