Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Eine Frau spielt mit einem gehörlosen Kind und kommuniziert in Gebärdensprache

Berliner Freizeit- und Ferienangebote stehen allen jungen Menschen offen, also auch jungen Menschen mit einer Behinderung. Darüber hinaus gibt es verschiedene integrative Angebote freier Träger, die auf die Bedürfnisse von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf ausgerichtet sind.

Vielfältige Freizeitangebote

In Berlin gibt es vielfältige Freizeitmöglichkeiten, die sich speziell an junge Menschen mit einer Behinderung richten. Besonders im Kreativ- und Sportbereich bieten Träger und Einrichtungen ein breites Programm. Daneben gibt es Freizeitangebote bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne besonderem Förderbedarf zusammen kommen können. Die Fachstelle MenschenKind hat auf ihrer Internetseite eine Liste von Anbietern im Bereich Freizeit zusammengestellt.

Ferienbetreuung und -reisen

Ferienbetreuung und -reisen werden für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung von verschiedenen freien Trägern angeboten. Entspanntes Zusammensein mit nicht behinderten jungen Menschen lässt sich gerade in der Urlaubs- und Freizeitsituationen gut verwirklichen.

Eine Liste von Anbietern für Gruppenreisen speziell für Kinder und Jugendliche mit Behinderung kann bei der Behindertenhilfe des zuständigen Jugendamtes erfragt werden.

Zudem hat die Fachstelle MenschenKind eine Reihe von Anbietern im Bereich Reisen ebenfalls auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Die Angebote der Familienerholung bieten Eltern die Möglichkeit, auch zu niedrigen Kosten gemeinsam mit ihrem behinderten Kind in den Urlaub zu fahren.

Kostenbeteiligung durch Berliner Jugendämter

Eine Übernahme der Mehrkosten von Reisen ist im Rahmen der Eingliederungshilfe der Berliner Jugendämter möglich. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da jedes Jugendamt nur über ein begrenztes Budget verfügt.

Abrechnung über die Pflegekasse

Gegebenenfalls können die Betreuungs- und Pflegekosten auch über die Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine bereits sechs Monate bestehende Pflegestufe mit eingetragener Pflegeperson, um über die Verhinderungspflege verfügen zu können. Weiterhin muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt sein, wodurch nach § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen bewilligt werden, die über anerkannte Träger abgerechnet werden können.

Unterstützung durch den Senat

Der Berliner Senat unterstützt bei bestimmten Reisen einkommensschwache Familien bei der Finanzierung des Eigenanteils. Die Jugendämter der einzelnen Bezirke geben dazu Auskunft.


Weitere Artikel zum Thema