Manchmal reicht das Familieneinkommen nicht aus, um gemeinsam Ferien machen zu können. Um Familien, die aus finanziellen Gründen nicht verreisen können, Urlaubsmöglichkeiten anzubieten, fördert das Land Berlin Familienferienstätten und andere Angebote für Erholungsurlaub von Familien.
Wer bekommt einen Zuschuss zum Familienurlaub?
Familien mit niedrigem Einkommen und Familien mit besonderen Belastungen soll ein gemeinsamer familiengerechter Urlaub ermöglicht werden. Dazu können Familien mit mindestens zwei Kindern oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Sinne des Bundeskindergeldgesetzes eine Förderung erhalten.
Was wird gefördert?
Je nach Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens und der Zahl der Familienangehörigen kann es einen Zuschuss zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten geben. Zusätzlich kann jedem an der Erholungsmaßnahme beteiligten Familienmitglied ein Fahrgeldzuschuss gewährt werden.
Für Familien mit sehr niedrigem Einkommen und für Familien mit sechs oder mehr Angehörigen werden die Zuschüsse so festgesetzt, dass ihnen trotz ihres eingeschränkten finanziellen Spielraums eine Teilnahme möglich wird.
Alle Familien müssen einen Eigenanteil an den Kosten leisten, der mindestens ein Euro pro Person und Tag beträgt. Grundlage für die Zuschussberechnung sind die Nettoeinkünfte aller Familienangehörigen.
Wo müssen Zuschüsse beantragt werden?
Wer an einer Familienerholungsmaßnahme teilnehmen oder individuell in eine Familienferienstätte fahren möchte und weitere Auskünfte über Fördermöglichkeiten und -bedingungen benötigt, erhält alle notwendigen Informationen bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder bei einem Familien- bzw. Jugendverband. Zum Beispiel hier:
Deutscher Familienverband – Landesverband Berlin e.V.
Wallenroder Str. 1
13435 Berlin
sekretariat(at)dfv-berlin.de
Dort können Familien Anträge stellen und erhalten auch Auskünfte über die jeweils aktuellen Förderbedingungen.
Wo gibt es günstige Angebote?
Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber besonders an Familien in belastenden Situationen, wie zum Beispiel kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen und Familien mit geringem Einkommen. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung haben sich Familienferienstätten in evangelischer und katholischer Trägerschaft, Häuser der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes, der Naturfreunde und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zusammengeschlossen.
Über hundert gemeinnützige Familienferienstätten überall in Deutschland bieten Familien Angebote für Klein und Groß an. Daneben gibt es zahlreiche kleinere Träger und Vereine, die gemeinnützige Familienferienstätten betreiben oder kostengünstige Familienfahrten anbieten.