Einschulung: Früher oder später?

Zwei Mädchen in der Schule mit bunten Fingerhüten an den Händen

Manchmal fragen sich Eltern, ob ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist und erwägen eine Rückstellung von der Schulpflicht. Umgekehrt kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, das Kind früher einzuschulen. Helfen kann bei der Überlegung ein erster Einblick in den künftigen Schulalltag. Eltern können dazu die Tage der offenen Tür an Schulen nutzen, mit Lehrkräften sprechen oder sich an die schulärztliche Beratung wenden. 

Vorzeitige Einschulung

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März nach der Einschulung 6 Jahre alt werden, kann bei der zuständigen Grundschule ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Die bezirkliche Schulaufsicht entscheidet über den Antrag.

Spätere Einschulung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Kind ein Jahr von der Schulpflicht zurückzustellen. Eine spätere Einschulung wird nur genehmigt, wenn eine bessere Förderung in einer Kita zu erwarten ist. Die Schulaufsicht des Bezirkes berät Eltern dazu. Im Zweifelsfall kann der schulpsychologische Dienst hinzugezogen werden.

Vorgehen bei Wunsch auf spätere Einschulung:

  • Eltern sprechen über die gewünschte Rückstellung am besten frühzeitig mit ihrer Kita.
  • Die Betreuungseinrichtung erstellt dann eine fachlich begründete Stellungnahme und ein individuelles Förderkonzept für das Kind. Beides wird zusammen mit der Schulanmeldung eingereicht. Auf dem Anmeldebogen kann dann der Wunsch auf Zurückstellung angekreuzt werden.
  • Die Eltern erhalten vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einen Termin für die schulärztliche Untersuchung des Kindes. Die Schulärztin oder der Schularzt berät die Eltern dabei und erstellt ein Gutachten.
  • Die Schulaufsicht erhält alle erforderlichen Unterlagen zur Entscheidung, die anschließend den Eltern, der Grundschule und dem Jugendamt zugeht.
  • In begründeten Zweifelsfällen oder auf Wunsch der Eltern wird zusätzlich ein Gutachten vom Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) erstellt.
  • Bei Bewilligung bekommen die Eltern die Verlängerung des Kitagutscheins automatisch zugesendet.

Weitere Informationen

Alles Wissenswerte rund um die Schulanmeldung steht in der Broschüre "Schulanmeldung - so geht´s", die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jährlich aktualisiert herausgibt.

Downloads

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Schulanmeldung - So geht´s (Broschüre)

Informationen und Tipps für Eltern zum Schulbeginn 2024

PDF-Dokument
Copyright: SenBJF


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