Zuhause: das ist für die meisten Berliner Familien das gemeinsame Leben in einer Mietwohnung. Ist dies durch Wohnungskündigung oder bereits anstehende Zwangsräumung bedroht, sollten betroffene Familien sich schnellstens beraten lassen und Hilfe holen.
Ist die Wohnungskündigung rechtens?
Bei Kündigung des Mietvertrages sollte zuerst geprüft werden, ob gegen die Kündigung Widerspruch möglich ist. Familien können sich unter Umständen auf die so genannte Sozialklausel berufen. Diese Klausel greift, wenn für die Familie durch die Kündigung eine nicht rechtzufertigende Härte entsteht. Rechtsbeistände und Mieterorganisationen beraten dazu. Wissenswertes rund um Wohnungskündigungen bietet auch die "Berliner Mietfibel" auf berlin.de.
Das Jugendamt hilft
Familien mit Kindern, die aufgrund von Mietschulden oder aus anderen Gründen von Wohnungsverlust bedroht oder bereits wohnungslos und auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung bekommen, können sich auch an das Jugendamt wenden.
Wenn die Wohnungsräumung droht
Falls eine Zwangsräumung der Wohnung ansteht, kann das Sozialamt im Bezirk weiterhelfen. Dazu muss das Amt rechtzeitig von der Notlage erfahren. Sind unbezahlte Mieten der Grund für die Kündigung und die Räumung, kann beim Jobcenter oder dem Sozialamt ein Antrag auf Mietschuldenübernahme gestellt werden. Das Amt für Soziales oder das Wohnungsamt berät wohnungslose oder von Wohnungsverlust bedrohte Menschen. Die zuständigen Ämter unterstützen dabei, die Wohnung zu behalten, eine neue Wohnung zu finden oder vermitteln eine vorübergehende Unterkunft.
Wohnungen aus dem "Geschützten Marktsegment"
Wohnungslose können eventuell auch aus einem besonderen Wohnungskontingent, dem „Geschützten Marktsegment“, eine Wohnung erhalten. Die Zentrale Koordinierungsstelle vermittelt zwischen Bezirksämtern und Wohnungsunternehmen, damit Betroffene schnell eine neue Wohnung bekommen. Informationen dazu gibt es auf berlin.de - siehe Links.
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Landesarmutskonferenz Berlin (LAK): Broschüre: Mietschulden und drohende Wohnungslosigkeit
Broschüre zu Mietschulden und drohender Wohnungslosigkeit. Richtet sich mit einfacher Sprache auch an Menschen, die Schwierigkeiten mit Ämtern, Vorgängen oder ganz einfach der deutschen Sprache haben.
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