Berlin wächst und damit aktuell auch die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum. Vor diesem Hintergrund wird beobachtet, dass auch die Diskriminierung bei der Suche nach Wohnraum zunimmt.
Damit wird es auch wichtiger, Menschen zu unterstützen, die sich auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert fühlen.
Sich beraten lassen
Vor einer Beratung kann es sehr hilfreich sein, zu der diskriminierenden Situation oder dem Sachverhalt ein kurzes Gedächtnisprotokoll mit den wichtigsten Informationen zu erstellen. Dafür bietet sich als inhaltliche Gliederung die leicht zu merkende Faustregel „Fünf W“ an:
Wann und wo hat die Benachteiligung stattgefunden?
Was ist passiert?
Wie kam es dazu?
Warum fühlten Sie sich benachteiligt?
Wer war an dem Vorfall beteiligt? Gibt es Zeugen?
Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hilft, geeignete Beratungsstellen zu finden. Einzelfallberatungen führt die LADS nicht durch.
Einen Überblick über kostenlose Beratungsangebote bietet der Beratungswegweiser der LADS.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) setzt europäische Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht um. Es soll Schutz bei Diskriminierungen durch hoheitliches Handeln sowie Schadensersatz und Entschädigung bieten. Auch sieht das Gesetz die Einrichtung einer Ombudsstelle vor.
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Landesstelle für Gleichbehandlung- gegen Diskriminierung (LADS): Broschüre: Was tun bei Diskriminierung? Berliner Beratungswegweiser
Beratungswegweiser mit Anlaufstellen, die zum Thema Diskriminierung beraten,
Berliner MietervereinGoltzstr. 1910781 BerlinKarte anzeigen
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