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Berliner Kinder werden im Jahr ihres sechsten Geburtstags schulpflichtig.
Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. In Berlin gibt es zwei verschiedene Formen des Ganztagsbetriebs. Sie unterscheiden sich darin, ob die außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung verpflichtend oder freiwillig angeboten wird.
Die gebundenen Ganztagsschulen bieten von 8 bis 16 Uhr eine verlässliche Betreuung in der Schule.
Die offenen Ganztagsschulen bieten als verlässliche Halbtagsschule eine Betreuung von 7:30 bis 13:30 Uhr.
In beiden Ganztagsformen können Sie darüber hinaus eine Betreuung morgens ab 6 Uhr und abends bis 18 Uhr beantragen.
In der Regel wechseln die Kinder nach der sechsten Klasse auf eine weiterführende Schule. Bei einigen Gymnasien kann der Übergang schon bereits nach der vierten Klasse erfolgen.
Gemeinsam inklusiv lernen
Inklusive Schwerpunktschulen sind allgemeinbildende Schulen, die aufgrund ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung besonders in der Lage sind, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten aufzunehmen. Im Gegensatz zu den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt lernen Kinder und Jugendliche dort mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam.