Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes durch Auslaufen eines Beschäftigungsvertrags, Kündigung, Umzug oder andere Umstände droht, ist es wichtig, sich rechtzeitig an die zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit zu wenden. Denn für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen gesetzlich festgelegte Fristen für die Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldungen eingehalten werden.
Arbeitssuchend melden
Grundsätzlich gilt: Je früher die Arbeitssuchendmeldung erfolgt, desto besser, denn meist ist es einfacher, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine neue Beschäftigung zu finden. Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses muss die Arbeitssuchendmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Das kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen:
vor Ort in der zuständigen Agentur für Arbeit,
telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) oder
online.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung selbst weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen.
Frist verpasst?
Wenn die Arbeitssuchendmeldung nicht fristgerecht erfolgt, kann für den Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.
Arbeitslos melden
Die Arbeitslosmeldung ist die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Dafür muss man persönlich zur zuständigen Agentur für Arbeit gehen, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.
Downloads
Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Eine Familie gibt viel Freude und Geborgenheit, bringt aber auch zahlreiche Aufgaben und finanzielle Verantwortung mit sich. Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld beantragen die...