Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können beim Sparen von der so genannten Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren. Die staatliche Zulage fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben.
Wann wird die Zulage gezahlt?
Voraussetzung für die Zulage ist die Vereinbarung so genannter vermögenswirksamer Leistungen (VL). Dabei zahlen das Unternehmen für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Geld in eine bestimmte Anlageform ein. Es lohnt sich, beim Betrieb nachzufragen. Für den Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Wie hoch ist die Sparzulage?
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 Prozent der jährlichen Aufwendungen für Vermögensbeteiligungen wie beispielsweise Aktiensparpläne oder neun Prozent der jährlichen Aufwendungen für Anlagen zum Wohnungsbau wie beispielsweise Bausparverträge. Die Höhe der begünstigten Beträge ist limitiert. Beide Förderungen können aber nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Antrag stellen
Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage wird mit der jährlichen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt. Dafür wird eine Bescheinigung des jeweiligen Anlageinstituts über die vermögenswirksamen Leistungen benötigt.
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