Anmeldung für die Kindertagesbetreuung

Pädagogische Gruppenaktivität im Kindergarten

Um für das Kind einen Kitaplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Eltern beim Jugendamt einen sogenannten Betreuungsgutschein (Kita-Gutschein) beantragen. Dieser kann berlinweit in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegestelle eingelöst werden.

Kita-Gutschein beantragen

Der Kita-Gutschein muss beim zuständigen Jugendamt spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden, frühestens aber neun Monate vorher. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Das Jugendamt erhebt den Betreuungsbedarf des Kindes und stellt einen Kita-Gutschein mit allen Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs auf Kinderbetreuung aus. Die Eltern suchen dann für ihr Kind einen Platz in einer Berliner Kita, bei einer Kindertagespflegestelle oder in einem Kinderladen ihrer Wahl und lösen den Gutschein dort ein. Der Kita-Gutschein gilt bezirksübergreifend.

Kostet die Kita was?

Die Kita in Berlin ist für alle kostenfrei – die Eltern müssen sich lediglich an den monatlichen Kosten für das warme Mittagessen ihres Kindes beteiligen.

In manchen von Eltern oder von Erziehern und Erzieherinnen selbstverwalteten Kindertagesstätten wie Kinderläden wird ein zusätzlicher Vereinsbeitrag erhoben. Die Einrichtung muss dann nachweisen, wofür sie das Geld verwendet, z. B. für Bio-Essen, Ausflüge oder besondere Angebote wie Musik- und Sprachunterricht oder Sportkurse. Die Mehrkosten sind aber begrenzt: Die Einrichtungen dürfen höchstens 90 Euro pro Kind und Monat von den Eltern verlangen.

Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite zur Kostenbeteiligung an der Kindertagesbetreuung auf berlin.de zu finden. 

Downloads

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Willkommen in Berlin - Informationen für Familien mit kleinen Kindern (Flyer 03/2022)

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