Jedes Kind in Berlin soll seiner ganz persönlichen Situation entsprechend betreut und vorschulisch gefördert werden. Dabei ist der zeitliche Umfang der Kinderbetreuung und Förderung so bemessen, dass Eltern arbeiten, sich aus- oder weiterbilden oder eine Arbeit suchen können.
Kindertagesstätten (Kitas) und Kindertagespflege sind ein fundamentaler Bestandteil der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Berlin. Die zahlreichen und vielfältigen Einrichtungen in Berlin zeichnen sich durch eine hohe pädagogische Qualität und innovative Programme aus. Mit einem klaren Fokus auf ganzheitliche Entwicklung, sozialer Integration und individueller Förderung bietet die Kita-Landschaft Berlins Kindern die Möglichkeit, sich in einer anregenden und unterstützenden Umgebung zu entfalten.
Mit spezialisierten Programmen für besondere Bedürfnisse zur Integration und Inklusion spiegelt die Betreuung in Berlin die Vielfalt der Stadt wider. Das Land Berlin arbeitet stetig daran innovative Ansätze in die Praxis zu integrieren und mehr neue Kita-Plätze für Berlin zu schaffen. So kann das Land Berlin Ihnen und Ihren Kindern eine qualitativ hochwertige Betreuung anbieten.
Die Möglichkeiten zur Kindertagesbetreuung in Berlin
Kindertagesbetreuung umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung – in einer Kindertagesstätte (Kita), in der Kindertagespflege oder in einem Kinderladen. Wir zeigen Ihnen Optionen und Unterschiede zwischen Kita, Kindertagespflege und Kinderladen.
Grundlage für die frühe Bildung in Kitas und Kindertagespflege ist das Berliner Bildungsprogramm.
Recht auf Kindertagesbetreuung
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitförderung von fünf bis sieben Stunden täglich. Sie können Ihr Kind entweder in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege betreuen lassen. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind zu Hause betreuen können oder nicht.
Für die Betreuung in der Kita oder Kindertagespflege benötigen Sie einen Kita-Gutschein vom Jugendamt. Sie können den Antrag auch online ausfüllen. Wenn Sie den Kita-Gutschein für eine Teilzeitbetreuung beantragen möchten, brauchen Sie keine Bedarfsnachweise wie beispielsweise Arbeitgebernachweise, Selbständigkeitserklärungen oder Studienbescheinigungen. Nur, wenn Sie eine Betreuung von mehr als sieben Stunden benötigen, müssen Sie den Bedarf entsprechend nachweisen.
Flexibler Betreuungsumfang nach Bedarf
Die tägliche Betreuungszeit der Kinder orientiert sich an den Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern. Die Kindertagesbetreuung umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung. Je nach dem individuellen Bedarf beläuft sich der tägliche Umfang auf
- 4 bis 5 Stunden: Halbtagsförderung
- über 5 bis 7 Stunden: Teilzeitförderung
- über 7 bis 9 Stunden: Ganztagsförderung
- über 9 Stunden: erweiterte Ganztagsförderung
Wenn Sie den Umfang der Betreuung nach der Anmeldung anpassen müssen, können Sie das bequem online auf dem Berliner Serviceportal erledigen. Liegen die Arbeits- oder Ausbildungszeiten regelmäßig außerhalb der Öffnungszeiten der Kita besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Kindertagespflege, für die bis zum Schuleintritt das Jugendamt am Wohnort zuständig ist. Auch in Notfall-, Ausnahme- und Krisensituationen finden Sie in Berlin vielfältige Unterstützung mit Hilfe der ergänzenden Kinderbetreuung.
Anmeldung zur Kita oder Kindertagespflege
Nachdem Sie einen freien Kita-Platz bei einer Kita Ihrer Wahl gefunden haben, können Sie Ihr Kind mit dem Kita-Gutschein für die Kindertagesbetreuung anmelden. Sie schließen den Betreuungsvertrag direkt mit dem Träger der Einrichtung ab und lösen Ihren Kita-Gutschein dort ein. Die Kita-Leitung wird Sie hierbei unterstützen.
Alternativ zur Kita können Sie sich auch für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagespflege, also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater entscheiden. Auf der Suche nach einer Tagespflegestelle unterstützt Sie der Fachdienst Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt.
Wenn Sie sich für die Kindertagespflege entschieden und einen freien Platz gefunden haben, schließen Sie den Betreuungsvertrag mit Ihrem Jugendamt ab und lösen Ihren Kita-Gutschein dort ein.
Kita-Betreuung grundsätzlich kostenlos
Die Kita in Berlin ist für alle kostenfrei. Die Eltern müssen sich lediglich an den monatlichen Kosten für das warme Mittagessen ihres Kindes beteiligen.
In manchen von Eltern oder von Erziehern und Erzieherinnen selbstverwalteten Kindertagesstätten wie beispielsweise Kinderläden wird ein zusätzlicher Vereinsbeitrag erhoben. Die Einrichtung muss dann nachweisen, wofür sie das Geld verwendet, etwa für Bio-Essen, Ausflüge oder besondere Angebote wie Musik- und Sprachunterricht oder Sportkurse. Die Mehrkosten sind begrenzt: Die Einrichtungen dürfen höchstens 90 Euro pro Kind und Monat von den Eltern verlangen.
Beratung zur Kindertagesbetreuung in den Berliner Jugendämtern