Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse

Mann und Frau schauen in ein Laptop

Beziehen Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner/innen Arbeitslohn, können sie für den Lohnsteuerabzug zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Der Antrag wird an das zuständige Wohnsitz-Finanzamt gerichtet.

Steuerklassen und Faktorverfahren

Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner/innen können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV sowie IV/IV mit Faktor wählen. Mit dem so genannten Faktorverfahren wird die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim Lohnsteuerabzug deutlich zielgenauer berücksichtigt.

Alleinerziehende sollten die Steuerklasse II auswählen. Alleinerziehende erhalten den Entlastungsbetrag bzw. die Steuerklasse II nur dann, wenn sie mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld erhalten und ohne weitere erwachsene Person in einem Haushalt wohnen.

Welche Kombination passt am besten?

Das Bundesministerium der Finanzen gibt jährlich ein „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ heraus. Anhand dessen kann ermittelt werden, welche Steuerklassenkombination die jeweils Günstigere ist. Mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen ist dies ebenfalls möglich.

Antrag stellen

Der Antrag zum Steuerklassenwechsel oder zur Anwendung des Faktorverfahrens ist durch beide Ehegatten bzw. Lebenspartner/innen gemeinsam an das zuständige Wohnsitz-Finanzamt zu richten, spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres. Die Steuerklasse darf in der Regel nur einmal pro Jahr gewechselt werden. Ausnahmen bestehen unter anderem, wenn ein Ehegatte bzw. ein/e Lebenspartner/in kein Einkommen mehr bezieht, nach Arbeitslosigkeit wieder ein Dienstverhältnis eingeht, nach Elternzeit wieder eine Tätigkeit aufnimmt oder bei einer dauernden Trennung.

Nettoverdienst beeinflusst Lohnersatzleistungen

Bei der Wahl der Lohnsteuerklassenkombination sollte beachtet werden, dass der Nettoverdienst die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld beeinflussen kann. Deshalb sollten sich Arbeitnehmer/innen, die mit der Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen rechnen, vor einer Änderung der Steuerklassenkombination über deren Auswirkung z. B. beim zuständigen Sozialleistungsträger informieren.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse können dem vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Merkblatt zur Steuerklassenwahl sowie den FAQ Steuerklassen auf berlin.de entnommen werden.

Downloads

berlin.de: Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler

Broschüre der Finanzbehörden der Bundesländer mit Informationen rund um die Lohnsteuer. (Stand: 11/2021)

PDF-Dokument

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

(Stand: 02/2023)

PDF-Dokument
Copyright: Bundesministerium der Finanzen


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