Jedes Kind in Berlin soll seiner ganz persönlichen Situation entsprechend betreut und vorschulisch gefördert werden. Dabei ist der zeitliche Umfang der Kinderbetreuung und Förderung so bemessen, dass Eltern arbeiten, sich ausbilden oder eine Arbeit suchen können.
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitförderung (5 bis 7 Stunden täglich) in einer Kindertagesstätte bzw. in der Kindertagespflege, unabhängig davon, ob es zu Hause betreut werden könnte oder nicht.
Wer einen Kita-Gutschein für eine Teilzeitbetreuung beantragen möchten, braucht hierfür keine Bedarfsnachweise (wie Arbeitgebernachweise, Selbständigkeitserklärungen, Studienbescheinigungen) mit dem Antrag einreichen. Sollte die Betreuung mehr als 7 Stunden betragen, muss der Bedarf allerdings nachgewiesen werden.
Der Umfang der Betreuung orientiert sich am Bedarf
Die tägliche Betreuungszeit der Kinder orientiert sich an den Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern. Die Kindertagesbetreuung umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung. Je nach dem individuellen Bedarf beläuft sich der tägliche Umfang auf
- 4 bis 5 Stunden: Halbtagsförderung
- über 5 bis 7 Stunden: Teilzeitförderung
- über 7 bis 9 Stunden: Ganztagsförderung
- über 9 Stunden: erweiterte Ganztagsförderung
Anmeldung
Die Anmeldung für die Kindertagesbetreuung erfolgt in der Gutscheinstelle des Jugendamts des jeweiligen Wohnbezirks. Das gilt auch, wenn das Kind eine Einrichtung besuchen soll, die in einem anderen Bezirk liegt. Das Formular für die Anmeldung zur Tagesbetreuung ist in den Jugendämtern erhältlich. Es ist auch möglich, die Anmeldung online zu beantragen.
Links
- service.berlin.de: Kita-Gutschein
- service.berlin.de: Kita-Gutschein Online-Antrag
- berlin.de: Kindertagesbetreuung
- berlin.de: Kindertagesstätten in Berlin
- Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V: Informationen zum Kita-Gutschein
- service.berlin.de: Kita-Gutschein: Betreuungsumfang erweitern