Von einer Totgeburt spricht man, wenn das tot geborene Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Damit wäre es außerhalb des Mutterleibes lebensfähig gewesen. Totgeburten sind sehr selten. Ursachen können Komplikationen mit der Nabelschnur sein, eine mangelnde Versorgung, Infektionen oder genetische Schäden.
Anzeichen
Bemerkt die Schwangere, dass sich das Kind nicht mehr bewegt, sollte sie sich sofort an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden. Durch ein rasches Einleiten der Geburt können manche Kinder noch gerettet werden.
Kaiserschnitt oder „stille Geburt“?
Ein verstorbenes Kind bedeutet im Normalfall kein gesundheitliches Risiko für die Mutter. Die Geburt kann künstlich eingeleitet werden oder es kann ein Kaiserschnitt vorgenommen werden. Bei der Entscheidung helfen die Hebamme, die Klinik oder das Geburtshaus. In jedem Fall hat die Frau Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz.
Meldepflicht und Bestattung
Anders als eine Fehlgeburt ist eine Totgeburt meldepflichtig. Das verstorbene Kind muss bestattet werden. Kliniken sehen meist Sammelbestattungen vor, aber auch die Beisetzung im Familiengrab oder ein eigenes Kindergrab sind möglich. Seit 2013 kann man auch Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm („Sternenkinder“) standesamtlich eintragen und bestatten. Die Kinder können auch einen Namen bekommen.
Abschied nehmen
Eine Bestattungszeremonie kann hilfreich sein, um eine Totgeburt zu verarbeiten. Auch kann man die Klinikseelsorge in Anspruch nehmen. Viele Eltern suchen sich darüber hinaus psychologische Hilfe oder eine Selbsthilfegruppe.
Links
- TABEA e.V.
- TrauerZeit - Zentrum für trauernde Kinder und Familien
- Verwaiste Eltern und Geschwister Deutschland e. V.
- Verein zur Förderung der Bestattungs- und Trauerkultur e. V.
- Initiative REGENBOGEN „Glücklose Schwangerschaft“ e.V.
- Familienplanung.de: Fehlgeburt und Totgeburt: Ein Kind früh verlieren