Von einer Totgeburt spricht man, wenn das totgeborene Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Damit wäre es außerhalb des Mutterleibes lebensfähig gewesen. Totgeburten sind sehr selten. Ursachen können Komplikationen mit der Nabelschnur sein, eine mangelnde Versorgung, Infektionen oder genetische Schäden.
Anzeichen
Bemerkt eine Frau im späteren Stadium der Schwangerschaft, dass sich das Kind nicht mehr bewegt, sollte sie sich sofort an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden. Durch ein rasches Einleiten der Geburt können manche Kinder noch gerettet werden.
Kaiserschnitt oder „stille Geburt“?
Ein verstorbenes Kind bedeutet im Normalfall kein gesundheitliches Risiko für die Mutter. Sie kann den natürlichen Beginn der Wehen abwarten oder einen Kaiserschnitt vornehmen lassen. Bei der Entscheidung helfen die Hebamme, die Klinik oder das Geburtshaus. In jedem Fall hat die Frau Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz.
Meldepflicht und Bestattung
Anders als eine Fehlgeburt ist eine Totgeburt meldepflichtig. Das verstorbene Kind muss bestattet werden. Kliniken sehen meist Sammelbestattungen vor, aber auch die Beisetzung im Familiengrab oder ein eigenes Kindergrab sind möglich. Seit 2013 kann man auch Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm („Sternenkinder“) standesamtlich eintragen und bestatten.
Abschied nehmen
Eine Bestattungszeremonie kann hilfreich sein, um eine Totgeburt zu verarbeiten. Auch kann man die Klinikseelsorge in Anspruch nehmen. Viele Eltern suchen sich darüber hinaus psychologische Hilfe oder eine Selbsthilfegruppe.
Hilfsorganisation von Angehörige von Mord-, Tötungs-, Suizid- und Vermisstenfällen
Der Verein bietet Gesprächskreise und verschiedene Projekte für Betroffene an; zum Beispiel Kreativwerkstätten, ein Erinnerungsbuch und ein generationsübergreifendes Selbsthilfeprojekt.