Rente: Erziehungsrente

Mann schaut in Laptop, daneben zwei Kleinkinder am Tisch

Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, haben einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin stirbt. Diese hilft Müttern und Vätern nicht plötzlich in finanzielle Nöte zu geraten und sich verstärkt um die Erziehung des Kindes zu kümmern.  

Welche Voraussetzungen gibt es?

Versicherte haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und der geschiedene Ehepartner danach verstorben ist. Seit 2005 haben auch Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaften aufgehoben wurden, Anspruch auf Erziehungsrente. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Erziehungsrente wird nicht aus den Beiträgen des Verstorbenen, sondern aus dem eigenen Versicherungskonto abgeleitet. Aus diesem Grund muss die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren aus eigenen Beiträgen in die Rentenversicherung  bis zum Tod des Ex-Partners erfüllt sein.
  • Der oder die Hinterbliebene erzieht das eigene Kind oder das Kind des früheren Ehe- oder Lebenspartners (auch Stief- und Pflegekind, Enkel oder Geschwister), welches das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Bei einem betreuungsbedürftigen behinderten Kind gibt es keine Altersbegrenzung.
  • Der bzw. die Hinterbliebene ist keine erneute Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen.

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wird neben der Rente ein eigenes Einkommen erzielt, findet oberhalb eines Freibetrags eine Einkommensanrechnung statt. Die Hinterbliebenenrente kann sich dadurch schmälern oder ganz entfallen.

Antrag auf Erziehungsrente

Erst nachdem der oder die Hinterbliebene einen Antrag auf Erziehungsrente gestellt hat kann die Rente ausbezahlt werden. Sie wird ab dem ersten Kalendermonat gezahlt, nachdem der Ex-Partner verstorben ist. Voraussetzung dafür ist die Beantragung innerhalb von drei Monaten nach dem Tod. In diesem Fall wird die Rente auch rückwirkend gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Rente vom Antragsmonat an gezahlt.

Empfohlen: Beratung zum Rentenantrag

Ein Rentenantrag ist kompliziert und umfangreich. In den Beratungsstellen der Rentenversicherung gibt es deshalb Unterstützung für die Antragsstellung. Auch ehrenamtlich tätige Versichertenberater/innen und Versichertenälteste helfen beim Ausfüllen des Antrags. Versichertenälteste sind verrentete Mitarbeitende der Deutschen Rentenversicherung.

Nähere Infos unter dem Link zur Deutschen Rentenversicherung: Beratungsstellen.


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