Reichen eigenes Einkommen und das Kindergeld nicht aus, um den Unterhalt eines Kindes zu sichern, können Eltern den so genannten Kinderzuschlag beantragen.
Wann besteht ein Anspruch
Voraussetzung für den Erhalt des Kinderzuschlages: Das Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
- muss im Haushalt der Eltern leben,
- unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein.
- Die monatlichen Einkünfte der Eltern müssen über einer festgesetzten Mindestgrenze liegen. Über diese Grenzen informiert die Agentur für Arbeit.
Der Bedarf der Familie muss durch den Kinderzuschlag gedeckt sein und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld bestehen. Es können auch Familien Anspruch beantragen, die mit dem Kinderzuschlag und Wohngeld höchstens 100 Euro unter dem SGB-II-Anspruch bleiben.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt derzeit je Kind maximal 209 Euro, im Juli 2022 erhöht er sich durch den Sofortzuschlag auf 229 Euro pro Monat. Deckt das Einkommen und Vermögen der Eltern nur ihren eigenen Mindestbedarf, wird der Kinderzuschlag in voller Höhe gezahlt. Liegt es darüber, wird der gezahlte Kinderzuschlag je nach Einkommenshöhe berechnet.
Die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen richtet sich nach den für das Arbeitslosengeld II geltenden Regeln. Eigene Einkünfte des Kindes, Unterhaltszahlungen oder -vorschuss werden auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Kinderzuschlag beantragen
Bei der Bundesagentur für Arbeit wird der Kinderzuschlag beantragt und zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Eltern können vorab ermitteln, ob sie die Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllen und anschließend den Antrag online stellen. Zusätzlich können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden wie
- das Schulbedarfspaket,
- Schülerfahrkarten, Mittagessen in Kita und Schule und
- kostenlose Nachhilfe sowie
- bezuschusste Sport-, Musik- oder Kunstangebote.
Materialien und Dokumente
Links
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinderzuschlag
- Familienportal: Kinderzuschlags-Check
- Familienportal: Kinderzuschlag
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Infotool für Familien
- Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag beantragen
- Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag verstehen
- Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag ermitteln mit dem "KiZ-Lotse"