Damit sich erwerbstätige Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes viel Zeit für die Betreuung nehmen können, müssen sie im Beruf kürzertreten. Das wegfallende Einkommen wird während der Elternzeit dazu zum Teil durch das Elterngeld ersetzt.
Wer Elterngeld bekommt
Berechtigt sind beschäftigte und selbständige Eltern, die das Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das können auch Adoptiveltern oder Großeltern sein, nicht aber Pflegeeltern - diese bekommen stattdessen finanzielle Unterstützung vom Jugendamt.
Auch Arbeitslose und Studierende können Elterngeld bekommen. Allerdings wird es auf ALG II angerechnet.
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Corona-Zeit: Anpassung des Elterngeldes
Für Eltern, die während der Corona-Zeit die Voraussetzungen für den Erhalt des Elterngeldes situationsbedingt nicht einhalten können, wird das Elterngeld angepasst. Denn Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" werden an ihrem Arbeitsplatz verstärkt benötigt und können derzeit über Arbeitsumfang und -zeit oft nicht selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten deshalb in Notlagen. Damit betroffene Eltern dadurch keine Nachteile im Elterngeldbezug erleiden, wurden gezielte Anpassungen festgelegt.
Wie das Elterngeld berechnet wird
Das Elterngeld orientiert sich am Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils. Davon wird eine Pauschale abgezogen, um das durchschnittliche Nettoeinkommen zu ermitteln. Es kann sinnvoll sein, zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln, um später mehr Elterngeld zu erhalten. Bei Selbstständigen wird der Steuerbescheid des Vorjahres zu Grunde gelegt. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig Einnahmen im Elterngeld besser berücksichtigen.
Die Höhe des Elterngeldes kann vorab mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermittelt werden.
Wenn Elternpaare im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von zusammen über 500.000 Euro hatten, erhalten sie kein Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro.
Basiselterngeld
Das so genannte Basiselterngeld kann für zwei bis maximal 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Dabei kann ein Elternteil zwei bis maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Nehmen beide Elternteile Elterngeld in Anspruch, so wird es zwei weitere Monate gezahlt (Partnermonate). Alleinerziehende bekommen 14 Monate Elterngeld.
ElterngeldPlus
Eltern von Kindern, die Teilzeit arbeiten möchten, können zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen. Das ElterngeldPlus beträgt maximal die halbe Höhe des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es doppelt so lange gezahlt. Ein Elterngeldmonat entspricht also zwei ElterngeldPlus-Monaten. Eine Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist ebenfalls möglich.
Partnerschaftsbonus
Eltern, die in vier aufeinander folgenden Monaten beide in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und ElterngeldPlus beziehen, erhalten für diese Monate zusätzlich einen Partnerschaftsbonus zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Alleinerziehenden werden ebenfalls vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus gezahlt.
Elterngeld beantragen
Der Antrag sollte möglichst bald nach der Geburt schriftlich bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Elterngeld wird nämlich nur drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Über das Portal ElterngeldDigital kann der Antrag online gestellt werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Elterngeld gibt es unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in der Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“.
Materialien und Dokumente
Links
- service.berlin.de: Elterngeld
- berlin.de: Elterngeld und Elternzeit
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienportal: Elterngeldrechner
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: ElterngeldDigital
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Infotool für Familien
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Anpassung des Elterngeldes zur Corona-Zeit