Ob Theater, Kino, Museum, Sportverein oder Zoo – der Eintritt kostet meistens Geld. Menschen mit geringem Einkommen können mit dem berlinpass kostenfreien oder reduzierten Zutritt zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen erhalten. Auch Tickets für U-Bahn, Bus, S-Bahn und Tram werden so günstiger.
Wer bekommt den berlinpass und wo?
Berlinerinnen und Berliner sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft, also Familienangehörige, die zum Beispiel
- Sozialhilfe,
- Wohngeld,
- Grundsicherung oder
- Arbeitslosengeld II
beziehen, beantragen den berlinpass in der Regel beim Bürgeramt. Neu angekommene Asylbewerberinnen und Asylbewerber wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Genaue Infos zum anspruchsberechtigten Personenkreis und wo der Antrag gestellt werden muss, gibt es auf der Webseite zum berlinpass unter berlin.de.
Welche Unterlagen braucht man?
Für die Ausstellung ist der Bescheid über die Bewilligung der jeweiligen Leistung notwendig, ein Passfoto und die Vorlage von Personalausweis oder Pass. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, weisen sich mit einem Aufenthaltsdokument aus.
Was ist mit dem berlinpass günstiger?
Der berlinpass ermöglicht Vergünstigungen beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr durch das Berlin-Ticket S. Im Bereich Kultur gilt es auch durch das 3-Euro-Kulturticket erschwinglichere Eintritte in Theater, Philharmonie, Opernhäuser und Konzerte.
Freien Eintritt bzw. Ermäßigungen gibt es bei den Sportvereinen, dem Tierpark in Friedrichsfelde, dem Zoo Berlin und dem Aquarium Berlin und auch im Botanischen Garten und Museum.
Die Berliner Bäderbetriebe und Kunsteisbahnen gewähren bei Vorlage des berlinpasses Ermäßigungstarife.
Auch in Volkshochschulen, Musikschulen und Bibliotheken gibt es günstigere Preise mit dem berlinpass.
Weitere Informationen
Alle Details zum berlinpass sowie die Möglichkeit einer Online-Suche nach vergünstigten Aktivitäten, gibt es auf der Internetseite zum berlinpass auf berlin.de.
- Der berlinpass gilt in dieser Form nur noch bis zum 30. Juni 2022. Danach gibt es den sogenannten Berechtigungsnachweis. Dieser wird von der jeweiligen Leistungsstelle mit allen wichtigen Infos rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022 automatisch verschickt.