Kindergeld beantragen – gut zu wissen

Schwangere junge Frau steht auf dem Gehweg und schaut lächelnd auf das Mobiltelefon in ihrer Hand

Sie kommen aus Berlin und erwarten ein Kind? Eine aufregende Zeit beginnt – aber natürlich steigen mit dem Familienzuwachs auch die Kosten. Gut, dass es in Deutschland ab der Geburt Ihres Kindes eine finanzielle Unterstützung gibt: das Kindergeld. Kindergeld erhalten deutsche Staatsangehörige und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Was Sie über das Kindergeld wissen sollten und was Sie bei der Beantragung des Kindergelds in Berlin wissen müssen, erfahren Sie hier.

Kindergeld – ein Überblick

Wer bekommt das Kindergeld?

Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland. Bei anderer Staatsangehörigkeit hängt der Anspruch auf Kindergeld vom Aufenthaltstitel ab.

Kindergeld erhalten Eltern für leibliche als auch für adoptierte Kinder sowie für Pflege- und Stiefkinder. Auch Großeltern können Kindergeld bekommen für Enkelkinder, die in ihrem Haushalt leben und für die sie sorgen. Bei Alleinerziehenden oder getrenntlebenden Eltern wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Ab der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie Kindergeld, dabei spielt das Einkommen keine Rolle: Für jedes Kind gibt es 250 Euro staatliche Unterstützung.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt eines Kindes. Die Dauer der Zahlung hängt vom Alter beziehungsweise dem Ausbildungsstatus der Kinder ab. Ohne Einschränkung wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, danach kann es unter bestimmten Voraussetzungen weiterbezogen werden.

Bei arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Kindern wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt. Bei Kindern, die sich in Ausbildung befinden oder ausbildungsplatzsuchend sind, besteht der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Eltern den sogenannten Kinderfreibetrag sowie Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ihrer Kinder abziehen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerentlastung durch die Freibeträge für die Eltern günstiger als die Kindergeldzahlung gewesen wäre. Ist dies der Fall, wird der Unterschiedsbetrag erstattet.

 

Wo Einkommen fehlt: Kinderzuschlag

Familien, die kein ausreichendes Einkommen haben, haben zusätzlich Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag. Er ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

Kindergeld in Berlin beantragen

Das Kindergeld wird auf Antrag – online oder schriftlich – von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gezahlt. Die Familienkasse der Arbeitsagentur ist gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 4 555530 erreichbar.

Weitere Detailinformationen zum Kindergeld haben wir für Sie in der nachfolgenden Link- und Downloadliste gebündelt.

 

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