Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt. In Berlin kann diese Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie bereits eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung im Bundesgebiet zur Verteilung nach Berlin erhalten haben. Über die Zuweisungsentscheidung nach Berlin wurde Ihnen eine Anlaufbescheinigung ausgestellt.

Hinweis
Wer bis zum 31.05.2022 einen "Online- Antrag auf vorübergehenden Schutz" gestellt hatte, benötigt entweder eine Zuweisungsentscheidung nach Berlin oder einen Nachweis über eine dauerhafte Unterkunft in Berlin.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz".
2. Wenn Sie Ihren "Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz" gestellt haben, wird Ihnen per E-Mail ein Termin zur Vorsprache zugeschickt. Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie den Termin erhalten.

3. Zum Termin vor Ort bringen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.
Falls Sie keinen gültigen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen:
  • Wenn Ihr Pass, Passersatz oder ukrainischer Personalausweis abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte zur Verlängerung des Dokuments an Ihre Botschaft.
  • Wenn Sie keines der genannten Dokumente besitzen, lassen Sie sich bitte von der ukrainischen Botschaft eine Bescheinigung mit Foto über die Identitätsklärung ausstellen.
4. Falls Sie bis zum 31.05.2022 den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" gestellt hatten und Ihre Fingerabdruckdaten noch nicht im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert sind,
  • erhalten Sie im Termin vor Ort noch einen Termin beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) für die erkennungsdienstliche Behandlung. Beim LAF werden Ihnen die Fingerabdrücke abgenommen.
  • Erst nach der erkennungsdienstlichen Behandlung beim LAF kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine
    • ukrainische Staatsangehörige,
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
    • oder: Familienangehörige von Ukrainer/innen oder von Personen, die Schutz in der Ukraine erhalten haben
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren
  • Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin (für Antragstellung ab dem 01.06.2022)
    Wer ab dem 01.06.2022 einen "Online- Antrag auf vorübergehenden Schutz" stellt, benötigt zwingend
    • eine Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Ihnen wurde darüber eine Anlaufbescheinigung ausgestellt.
  • Dauerhafte Unterkunft in Berlin oder Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin (für Antragstellung bis zum 31.05.2022)
    Wer bis zum 31.05.2022 einen "Online- Antrag auf vorübergehenden Schutz" gestellt hatte, benötigt entweder
    • eine dauerhafte Unterkunft in Berlin (zum Beispiel in einer angemieteten Wohnung oder bei Verwandten) oder
    • eine Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin
  • Sie haben den Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr
    Wenn Sie Ihren Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, erhalten Sie so bald wie möglich einen Termin zur Vorsprache per E-Mail. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    (unter "Formulare")
    Bitte ausgefüllt zum Termin mitbringen.
  • Gültiges Dokument zum Nachweis der Identität
    Für jede Person benötigen wir mindestens eines der folgenden Dokumente:
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Ukrainischer Personalausweis
    • Wenn Sie weder einen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen: eine von der ukrainischen Botschaft ausgestellte Bescheinigung über die Klärung Ihrer Identität
  • 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person
  • Ihren ukrainischen Aufenthaltstitel (wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben)
  • Nachweis über die Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin (für Antragstellung ab dem 01.06.2022)
    Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Damit wird Ihre Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin nachgewiesen (Muster unter „Weiterführende Informationen“).
  • Nachweis über Ihre Unterkunft in Berlin oder Zuweisungsentscheidung zur Verteilung auf Berlin (für Antragstellung bis zum 31.05.2022)
    Bringen Sie bitte mindestens einen der folgenden Nachweise mit:
    • Anlaufbescheinigung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) über die Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin oder
    • Meldebestätigung vom Bürgeramt Ihres Wohnbezirks (unter "Weiterführende Informationen") oder
    • ein unbefristeter Mietvertrag für Wohnraum in Berlin oder
    • Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete (unter „Formulare“).
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde (wenn vorhanden)
    bei Eheleuten oder Lebenspartnern
  • Geburtsurkunde (wenn vorhanden)
    für minderjährige Kinder
  • Bescheinigung über Ihren Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz
    Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bitte bringen Sie dieses entweder ausgedruckt oder in digitaler Form auf Ihrem Smartphone mit.
  • Terminbestätigung
    Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder digital auf dem Smartphone).

Gebühren

  • Keine: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Falls ein Reiseausweis ausgestellt werden muss:
  • 60,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 14,00 Euro: Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten kann es einige Zeit dauern, bis Sie den Termin erhalten.
  • Sofort: bei Vorsprache mit Termin vor Ort
  • 5-6 Wochen: Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden muss.

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