Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

  • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:
  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
  • Ihre Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Firma festgelegt?
  • Sie möchten die Firma wechseln?
Dann stellen Sie bitte einen Antrag, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder die Blaue Karte EU geändert wird. Bitte beachten Sie aber vorher unsere Hinweise.

Wichtige Hinweise:
Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie:

  • schon seit mindestens zwei Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet haben
oder
  • sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten (außer für ein Studium)
und
  • außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
Dann können Sie ohne vorherige Genehmigung in eine andere qualifizierte Beschäftigung wechseln. Das Landesamt für Einwanderung stellt Ihnen dazu auf Wunsch eine Bescheinigung aus.

  • Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden. Lesen Sie dazu bitte unser "Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (im Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder einer Blauen Karte EU
    Ihr Aufenthaltstitel muss geändert werden? Dann buchen Sie am besten bitte einen Termin zur Neuaustellung.
  • Arbeitserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und die Firma soll gewechselt werden
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Antrag
    Sie können den Antrag auch per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Wir empfehlen aber eine Terminbuchung.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stellenbeschreibung"
    (ausgefüllt)
  • Kopie des neuen Arbeitsvertrags
    (Entwurf reicht)
  • Pass
    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen auch Kopien Ihres Passes.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • keine: Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU oder Ausstellung einer Bescheinigung
  • 96,00 Euro: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte EU

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Sie besitzen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft? Dann ist für Sie der Standort Keplerstraße zuständig.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair? Dann ist für Sie der Standort Friedrich-Krause-Ufer zuständig.
  • Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich mit unserem Business Immigration Service in Verbindung zu setzen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.