Berufsqualifikation aus dem Ausland anerkennen - Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Terminsprechstunde:
Montag: 09:00-13:00 Uhr
Dienstag: 09:00-13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-13:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 90299-4660.
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite vom Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin unter https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/
Öffnungszeiten
09:00-13:00 Uhr
09:00-13:00 Uhr
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können auch nach Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Berufsqualifikation aus dem Ausland anerkennen - Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler
Die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler (m/w/d) ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis, um in den Berufen arbeiten zu dürfen. Für die Erlaubnis brauchen Sie einen Sachkundenachweis. Die Sachkunde ist die fachliche Qualifikation, die Sie für die entsprechende Arbeit benötigen.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Berufsqualifikationen können sein: Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise.
Wenn Sie dauerhaft selbständig in den genannten Berufen arbeiten möchten, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie diese Berufe dauerhaft und selbständig als Gewerbe betreiben. Für die Erlaubnis müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der Sachkundenachweis.
- Die Erlaubnis beantragen Sie in einem anderen Verfahren (siehe unten bei "Weiterführende Informationen").
- Sie stellen einen „Antrag auf Anerkennung von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen“ bei der zuständigen Stelle.
- Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt bei der zuständigen Stelle einreichen oder beim Einheitlichen Ansprechpartner. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
- Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten dann mit der Post oder elektronisch den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid).
- Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation. Sie haben dann das Recht auf eine Ausgleichsmaßnahme: das kann die „spezifische Sachkundeprüfung“ sein oder die „ergänzende Unterrichtung“. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Optionen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie den Bescheid der Gleichwertigkeit.
- Mit dem Bescheid der Gleichwertigkeit können Sie die Erlaubnis für das entsprechende Gewerbe beantragen. Dafür müssen Sie einen anderen Antrag stellen.
- Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen. Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.
Bitte beachten Sie auch:
Sie müssen diejenigen Deutsch-Kenntnisse haben, die für Ihren Beruf notwendig sind. Über die Details (z.B. konkretes Sprachniveau, nötige Nachweise) informiert Sie die zuständige Stelle.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Ausländische Berufsqualifikation
Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als:
- Bewacher,
- Versicherungsberater,
- Versicherungsvermittler,
- Finanzanlagenvermittler,
- Honorar-Finanzanlagenberater oder
- Immobiliardarlehensvermittler
-
Beabsichtigte Berufsausübung in Deutschland
Sie möchten sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und in einem der genannten Berufe arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung
formloser Antrag in Textform
ggf. erhalten Sie von den zuständigen Stellen gesonderte Formulare. -
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass in Kopie
-
Tabellarischer Lebenslauf
Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis
-
Nachweise für Ihre Berufsqualifikation
Nachweise über absolvierte Ausbildungen oder Nachweise für einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise wie z.B. absolvierte Weiterbildungen, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind.
-
Erklärung zur erstmaligen Antragsstellung
Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde.
-
Ggf. Bescheinigung der Behörde Ihres Ausbildungsstaates
Nur wenn Ihr Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat reglementiert ist, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Behörde Ihres Ausbildungsstaates vorlegen, dass Sie den Beruf in Ihrem Ausbildungsstaat ausüben dürfen.
Gebühren
- zwischen 5,00 bis 5.000,00 Euro je nach Aufwand und gesetzlichen Regelungen
- ggf. zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
- Gewerbeordnung (GewO) § 13c
- Gewerbeordnung (GewO) § 34a
- Gewerbeordnung (GewO) § 34d
- Gewerbeordnung (GewO) § 34f
- Gewerbeordnung (GewO) § 34h
- Gewerbeordnung (GewO) § 34i
- Bewachungsverordnung (BewachV) §§ 1, 4, 5a
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 1, 4a
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 1, 5
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 1, 5
- Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) § 8
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In Einzelfällen kann das Verfahren maximal um einen Monat verlängert werden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf "Anerkennung in Deutschland"
- Benutzerleitfaden zur Berufsanerkennungsrichtlinie
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf dem BQ-Portal
- Finanzielle Hilfe im Anerkennungs-Verfahren
- Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner Berlin
- Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Versicherungsberater - Erlaubnis
- Versicherungsvermittler - Erlaubnis
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
- Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis
- Immobiliardarlehensvermittler – Erlaubnis
Hinweise zur Zuständigkeit
Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie in Berlin stellen, wenn Sie beabsichtigen in Berlin in einem dieser regelmentierten Berufe tätig zu werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Botanischer Garten
- S1
-
0.8km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.6km
S Botanischer Garten
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- U9
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- Bus
-
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- 188
- M48
- N88
-
0.2km
Braillestr.
- 188
- M48
- N88
-
0.4km
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.5km
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
0.5km
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten