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Übersetzer/in - Ermächtigung beantragen am Standort Dienststelle Littenstraße

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Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Info- und Rechtsantragsstellen zusätzlich 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!

Hinweis für Terminkunden

Bei Terminen bitte die Zeitverzögerung durch Sicherheitskontrollen beachten.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Übersetzer/in - Ermächtigung beantragen

Sie können als Übersetzer/in ermächtigt werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen gefertigten Übersetzung einer Urkunde zu bescheinigen, wenn Sie im Inland eine Prüfung für Übersetzer/innen eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule oder im Ausland eine von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Übersetzerprüfung bestanden haben und die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen.

Als ermächtigte/r Übersetzer/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").

Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines ermächtigten Übersetzers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.

Voraussetzungen

  • Fachliche Eignung
    Nachweis einer im Inland abgelegten Übersetzerprüfung eines staatlichen Prüfungsamtes oder einer Hochschule oder einer von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Übersetzerprüfung im Ausland
  • Persönliche Eignung
    Persönliche Zuverlässigkeit und Bereitschaft und Fähigkeit, den Berliner Gerichten und Notaren auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache, in der Sie als Übersetzer/in ermächtigt werden möchten
  • Personaldokument
    Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Lebenslauf
    Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
  • Zeugnisse
    Nachweis einer erfolgreichen Prüfung als Übersetzer/in eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule im Inland oder einer im Ausland bestandenen und als gleichwertig anerkannten Prüfung
  • Niederlassungserlaubnis
    (nur bei Antragstellern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU sind)
    Aufenthaltstitel, der zur dauerhaften Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt

Gebühren

  • 40,00 Euro Mindestgebühr
  • 120,00 bis 160,00 Euro insgesamt (in der Regel)

Hinweise zur Zuständigkeit

Über die Ermächtigung von Übersetzern, die Ihre Leistungen dauerhaft oder vorübergehend im Land Berlin erbringen wollen, entscheidet zentral das Landgericht Berlin.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.