Gewerbe - Abmeldung
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden,
- wenn Sie den Betrieb des Gewerbes aufgeben oder
- wenn Sie den Betrieb des Gewerbes in einen anderen Ort außerhalb Berlins verlegen oder
- wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbe-Unternehmens ändern. In diesem Fall wird das Gewerbe unter der alten Rechtsform abgemeldet und unter der neuen angemeldet.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzung
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Gewerbeabmeldung"
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wenn Sie das Gewerbe online, per Email / FAX oder per Post abmelden, erhalten Sie die Bestätigung nach erfolgter Bearbeitung.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der zuletzt gemeldete Betriebssitz des Unternehmens befindet.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.