Beamtin / Beamter

Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen

In Berlin ist die Einstellung in den öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Berlin (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Laufbahnbefähigung nach dem Berliner Landesrecht festgestellt werden.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf mit tabellarischer Darstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes,
  • Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit,
  • Ausbildungsnachweise, aus denen sich die im Ausland erworbene Qualifikation für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Bereich einer Laufbahnfachrichtung (allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst; Archivdienst, Schuldienst, Bildungsbereich, Polizeivollzugsdienst (einschließlich Kriminalpolizei und Gewerbeaußendienst), feuerwehrtechnischer Dienst, technische Dienste, Bibliotheks-dienst, wissenschaftliche Dienste, Steuerverwaltungsdienst, Justizvollzugsdienst, Justiz(verwaltungs)dienst, Gesundheitswesen, Sozialdienst) ergibt,
  • Nachweise über Inhalt und Dauer der Studien und Ausbildungen in Form von Studienordnungen, Prüfungsordnungen, Studienbuch oder in anderer geeigneter Weise; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehen,
  • Bescheinigung des Mitgliedstaats, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Berufsqualifikationsnachweise dort berechtigen,
  • Bescheinigungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, die Sie nach dem Erwerb des Qualifikationsnachweises in einem Mitgliedstaat im öffentlichen Dienst in der Fachrichtung des Qualifikationsnachweises ausgeübt haben,
  • Erklärung, welche berufliche Tätigkeit Sie auf der Grundlage des Qualifikationsnachweises in der öffentlichen Verwaltung anstreben,
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben, ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit,
  • Bescheinigungen oder Urkunden des Herkunftsmitgliedstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung in Frage stellenden Umstände bekannt sind; die Bescheinigungen oder Urkunden dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Der Antrag kann sowohl unmittelbar bei der zuständigen Behörde

Senatsverwaltung für Finanzen
Abteilung IV; Landespersonal
Klosterstraße 59
10147 Berlin

als auch beim Einheitlichen Ansprechpartner Berlin schriftlich oder elektronisch gestellt werden.

De-Mail: post@senfin-berlin.de-mail.de

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags. Die zuständige Stelle muss in der Regel innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Gebühren

Die Kosten für das Verfahren sind unterschiedlich hoch. Sie hängen vom Aufwand im jeweiligen Fall ab. Die zuständige Stelle legt die exakten Kosten individuell fest und informiert Sie darüber.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.