Anmeldung Organisationen - Transparenz

Sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Eindeutigkeit der Informationen und damit zur Erhöhung der Transparenz, in der Transparenzdatenbank registriert sein.

Dafür wird durch die Senatsverwaltung für Finanzen auf formlosen Antrag eine Registrierungsnummer vergeben. Folgende Mindestangaben des Zuwendungsempfängers sind erforderlich: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. vorhandene Registernummer.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die in der Transparenzdatenbank gemachten Angaben zur Orientierung der Bürgerinnen und Bürger dienen und somit öffentlich zugänglich sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Für die Bewilligung von Zuwendungen sind Angaben gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Transparenzdatenbank erforderlich. Nähere Angaben hierzu sind geregelt in den Ausführungsvorschriften Nr. 1.5.3 zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (s. unter Rubrik „Haushaltsrecht -> Berliner Haushaltsrecht (LHO und AV)). (https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsrecht/berlin_lho_und_av.pdf).

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Wir geben Antworten (FAQ)

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