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Ehrenamtliche Tätigkeit von Dienstkräften
Die Senatsverwaltung für Finanzen gibt im Rundschreiben IV Nr. 33/2020 Hinweise und Empfehlungen zu den Möglichkeiten von Dienstkräften, sich ehrenamtlich während des COVID-19 bedingt eingeschränkten Dienstbetriebes bei Fortzahlung der Bezüge zu engagieren. Hier finden Sie das Rundschreiben. Weitere Informationen