Nach der Vereinigung 1990 bestand Berlin aus 23 Bezirken. Mit dem Jahresbeginn 2001 trat eine Gebietsreform in Kraft, durch welche die Anzahl der Bezirke auf zwölf reduziert wurde. Die dafür notwendige Verfassungsänderung ist vom Abgeordnetenhaus 1998 beschlossen worden. Demnach blieben lediglich die drei größten Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau unverändert bestehen. Die übrigen wurden jeweils unter Beibehaltung der bisherigen Grenzen zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengefasst. Durch die neue Bezirksstruktur wurde zugleich eine gewisse Angleichung der Einwohnerzahl erreicht.
Berliner Bezirke

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