Berliner Bezirke

Grafik Berlinkarte mit Bezirken

Gebietsreform

Nach der Vereinigung 1990 bestand Berlin aus 23 Bezirken. Mit dem Jahresbeginn 2001 trat eine Gebietsreform in Kraft, durch welche die Anzahl der Bezirke auf zwölf reduziert wurde. Die dafür notwendige Verfassungsänderung ist vom Abgeordnetenhaus 1998 beschlossen worden. Demnach blieben lediglich die drei größten Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau unverändert bestehen. Die übrigen wurden jeweils unter Beibehaltung der bisherigen Grenzen zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengefasst. Durch die neue Bezirksstruktur wurde zugleich eine gewisse Angleichung der Einwohnerzahl erreicht.

Bezirke

Seit 1995 erhalten die Berliner Bezirke als Verwaltungseinheiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Landeshaushalt eine Globalsumme. Damit bekommen sie die Möglichkeit, finanzpolitische Schwerpunkte zu setzen. Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Bezirke werden auf diese Weise gestärkt.

Die Bezirksverwaltung besteht aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Die Bezirksverordneten werden von den wahlberechtigten deutschen Bürgern und von den Staatsangehörigen aus Ländern der Europäischen Union, die im Bezirk leben, gewählt. Auf Bezirksebene gilt eine Sperrklausel von drei Prozent. Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und den Bezirksstadträten und ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde.

Die Bezirksbürgermeister aller Bezirke bilden zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Rat der Bürgermeister. Der Senat ist verpflichtet, in grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung die Stellungnahme des Rates der Bürgermeister einzuholen. Gleiches gilt für Gesetzesvorlagen aus dem Abgeordnetenhaus.

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