Zentrale Belegungssteuerung soll in Berlin künftig wohnungslose Menschen einheitlich und bedarfsgerechter unterbringen
Aus der Sitzung des Senats am 16. Juni 2020: Mit der geplanten zentralen Belegungssteuerung (Gesamtstädtische Steuerung/GStU) sollen künftig in Berlin einheitliche Qualitätsstandards für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen gelten. Ziel der Gesamtstädtische Steuerung ist, dem individuellen Bedarf der wohnungslosen Menschen gerecht zu werden, zum Beispiel ausreichend Plätze für Familien oder Menschen mit Behinderung vorzuhalten und anbieten zu können. Zentrale Belegungssteuerung soll in Berlin künftig wohnungslose Menschen einheitlich und bedarfsgerechter unterbringen