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Kinder und Jugendliche

Allgemeines
Kindergarten
Seit dem 01.08.2013 besteht bereits für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Auch Kinder, die sich noch im Asylverfahren befinden, deren Aufenthalt in Berlin geduldet ist oder die als Flüchtlinge anerkannt wurden, haben gemäß Sozialgesetzbuch Anspruch auf einen Kitaplatz. Die Menschen können bei dem für sie zuständigen Jugendamt einen Kitagutschein beantragen. Allerdings ist die Kitaplatzsituation im Bezirk angespannt.
Schule
Kinder und Jugendliche, die sich noch im Asylverfahren befinden, deren Aufenthalt in Berlin geduldet ist oder die als Flüchtlinge anerkannt wurden, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht gemäß Schulgesetz (SchulG). An vielen Schulen sind Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse, besser bekannt als „Willkommensklassen“, eingerichtet, in denen die Kinder Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Berlinweit gibt es derzeit über 530 Willkommensklassen, in denen qualifizierte Lehrkräfte über 5700 Schüler unterrichten.
Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule
Der starke Zuzug von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse führt dazu, dass in der Praxis viele Fragen zur Integration in die Kindertagesförderung und die Schule aufgeworfen werden. Hierzu hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen Leitfaden heraus gegeben, der einen Überblick über Verfahrensabläufe und gesetzliche Regelungen schaffen soll. Er dient als Arbeitsgrundlage und soll kontinuierlich aktualisiert bzw. ergänzt werden.
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Kontakt
Koordination Flüchtlingsfragen / Öffentlichkeitsarbeit
Christine Herm
Ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit
Friderike Kessler
- Tel.:
- (030) 90297-2308
- Tel.:
- (030) 90297-2335
- Fax:
- (030) 90297-2322
Integrationsbeauftragter
Gregor Postler
- Tel.:
- (030) 90297-2307
- Fax:
- (030) 90297-2360