Überarbeitung der Härtefallkommissionsverordnung macht Verfahren der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen transparenter

Pressemitteilung vom 04.08.2020 – Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei

Aus der Sitzung des Senats am 4. August 2020:

Die Änderung der Härtefallkommissionsverordnung (HFKV), die das Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, nimmt nicht nur zwingende rechtliche Änderungen in § 23a Abs. 1 Satz 3 AufenthG auf, sondern macht das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt transparenter. Die Zweite Änderungsverordnung zur HFKV hat der Senat heute auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel beschlossen.