Schutz für Freiwillige während der Corona-Pandemie

Während der weltweiten Corona-Pandemie muss der Infektionsschutz an erster Stelle stehen. Darum gilt auch für freiwilliges Engagement und nachbarschaftliche Hilfe Besonnenheit und Vorsicht. Gerade wenn es darum geht, mit Menschen einer Risikogruppe in Kontakt zu treten. Die beste Hilfe kann daher derzeit auch darin bestehen, zu Hause zu bleiben. Bitte informieren Sie sich gründlich bevor Sie anderen helfen – zu Ihrem eigenen Schutz und unser aller Wohl.

Alle wichtigen Informationen zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten während der Corona-Pandemie sind auf der Website des bürgeraktiv – Engagementportal gebündelt.

Gemäß der „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ vom 22.03.2020 bleibt die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten laut § 14 Abs. 3a SARS-CoV-2 EindmaßnV erlaubt.