Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik übergangsweise für neuankommende Asylsuchende genutzt

Pressemitteilung des Bezirksamt Renickendorf vom 24.11.2020

Das Bezirksamt informiert darüber, dass das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ab Montag, dem 23. November 2020, die Gemeinschaftsunterkunft auf dem ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklink-Gelände sukzessive freizieht und die Bewohnenden auch in anderen Bezirken untergebracht werden müssen.

Der Grund für diesen Umzug liegt in den seit vergangener Woche stark gestiegenen Zugangszahlen von neuen asylsuchenden Menschen im sich auf dem gleichen Gelände befindenden Ankunftszentrum (AKUZ) des Landes Berlins. Zum Registrierungsprozess gehört auch eine medizinische Untersuchung der Asylsuchenden durch die Charité. Aufgrund der Pandemiesituation werden alle Personen auch auf Covid-19 getestet.

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat in den vergangenen Monaten ein bewährtes System der sogenannten „Kohorten-Unterbringung“ im Ankunftszentrum etabliert. Wie bei allen Covid-19-Testungen müssen die Menschen bis zum vorliegenden Ergebnis separat bzw. in „Kohorten“ untergebracht werden. Dies benötigt mehr Platzkapazitäten im Ankunftszentrum als sonst, ermöglicht aber einen geordneten Registrierungsprozess im Ankunftszentrum trotz der Pandemiesituation.