Bauvorhaben - Beratung zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten

In einem Gespräch werden Bürgerinnen und Bürger, Bauherren, Architekten und Investoren zu den städtebaulichen und planungsrechtlichen Aspekten eines geplanten Bauvorhabens beraten. Es werden Auskünfte über generelle Planungsziele, informelle Planungen und laufende Planverfahren erteilt.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Grundstück sowie zum geplanten Vorhaben; ggf. Lageplan

Gebühren

keine

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