Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Das Anbringen der beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte (zum Beispiel Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer).
Grundstücksnummern werden festgesetzt, sobald es zum Auffinden und Unterscheiden von Grundstücken aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Im Zusammenhang mit der Bebauung eines Grundstücks wird den Bauherren die zukünftig vorgesehene amtliche Grundstücksnummer mitgeteilt. Die Festsetzung der Grundstücksnummer erfolgt zeitnah zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Alle Grundstücke sind mit so vielen Grundstücksnummern zu versehen, wie es für die Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierzu kann ein Bußgeld verhängt werden.
Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind.
Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Grundstück liegt.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Vermessung Treptow-Köpenick
Tel.:
(030) 90297-2183
Fax:
(030) 90297-2005