Wichtige Informationen
Melderegisterauskunft: Datenübermittlung an öffentliche Stellen am Standort Bürgeramt Schöneweide

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Melderegisterauskunft: Datenübermittlung an öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen (Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts, usw.) können zu ihrer Aufgabenerfüllung auf Abruf eine Auskunft aus dem Melderegister über die benötigten Daten eines Einwohners erhalten.
Datenübermittlungen (Behördenauskünfte) an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen dürfen gem. § 34 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ausschließlich mit Angabe eines Aktenzeichens im automatisierten Verfahren oder durch elektronische Datenübermittlung erfolgen.
Voraussetzungen
-
Angaben über die gesuchte Person
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
-
Technische Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Berliner Melderegister sind ausschließlich über die zentralen Stellen in den jeweiligen Bundesländern zu steuern. In allen Bundesländern sind die technisch-infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Abruf über die zentralen Stellen bereits geschaffen.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
- keine
- die Gebührenbefreiung gilt nicht für Sondervermögen und Betriebe, die einen Wirtschaftsplan aufstellen sowie für gleichartige erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und für Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (§ 2 Abs. 2 Verwaltungsgebührenordnung); Regelungen anderer Bundesländer sind unerheblich.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als zentrale Stelle für das Land Berlin.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt Schöneweide
Nahverkehr
- S-Bahn
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S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
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- S85
- S9
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- Bus
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- N60
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- Tram
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- Regionalbahn
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