Drucksache - VIII/1176
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Anträge von Gastwirten auf Aufstellung von Heizpilzen in Außenbereichen zu genehmigen, wenn damit das verringerte Angebot an Plätzen im Innenbereich ausgeglichen werden kann. Bevorzugt sollten dabei solche Gastronomiebetriebe behandelt werden, die alternativ die klimafreundlicheren elektrischen Heizstrahler verwenden wollen.
Begründung: Laut Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verzeichnet die Branche seit Anfang März Umsatzverluste "historischen Ausmaßes", aufgrund von Abstandsgeboten und Kapazitätsbegrenzungen seien Gaststätten von Normalumsätzen noch meilenweit entfernt. Da mit dem Ende der Freiluftsaison mit weiteren Umsatzeinbrüchen zu rechnen ist, könnte die Zulassung von Heizpilzen den Gastwirten ermöglichen, trotz Abstandsregel mehr Gäste zu bewirten. Eine klimafreundliche Alternative könnten dabei elektrische Heizstrahler darstellen, die mit Öko-Strom betrieben werden. |
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