Drucksache - VIII/1002  

 
 
Betreff: Eine Sitzbank in der Dörpfeldstraße von Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenlands befreien
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Martin Hinz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Bezirksregion 07 Adlershof
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.01.2020 
32. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Empfehlung
20.02.2020 
38. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
04.06.2020 
41. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten vertagt     
09.06.2020 
42. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
13.08.2020 
43. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
01.09.2020 
44. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
10.09.2020 
45. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten vertagt     
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 20.01.2020, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Gebühren für die Nutzung öffentlichen Straßenlands im Falle des Aufstellens einer Sitzbank in der Dörpfeldstraße auf der Höhe der Nummer 53 nicht zu erheben.

 

 

 

Begründung:

Mehrere Bürger haben in Eigeninitiative Geld für eine Sitzbank, die in der Dörpfeldstraße aufgestellt werden sollte, gesammelt und diese angeschafft. Diese Sitzbank sollte vor dem Ladengeschäft auf der Höhe der Nummer 53 aufgestellt werden. Dazu gab es eine Abstimmung mit dem Ladenbetreiber, wobei dieser die Aufstellung billigte. Die Bank hat eine Tiefe von ca. 50 cm und fügt sich dadurch in die Flucht der Vorstreckung der Zugangstreppe des Ladengeschäfts ein und stellt dadurch kein untragbares Hindernis dar. Dies teilte auch das Ordnungsamt den Aufstellern der Sitzbank mit. Allerdings verlangten die Mitarbeiter des Ordnungsamts vor Ort eine sofortige Entfernung der Bank ohne Aufstellgenehmigung unter Strafandrohung und erklärten, die Nutzung des öffentlichen Straßenlands durch die Sitzbank würde 128,- Euro pro Jahr kosten. Angesichts der öffentlichen Nutzungsmöglichkeit der Sitzbank sollte das Engagement der Bürger vor Ort gefördert und nicht behindert werden.

 
 

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