Drucksache - VIII/0641
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die im I. Halbjahr 2018 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage zur Kenntnis nehmen.
Begründung: Dem Abgeordnetenhaus sind nach Ablauf des ersten Halbjahres die bis dahin zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben mitzuteilen. Wegen der weiteren Begründungen wird auf die Anlage verwiesen. |
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