Drucksache - VIII/0425
In der Sitzung der BVV am 15.12.2016 wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, dass für alle Bezirksverordneten der BVV Treptow-Köpenick von Berlin, sofern sie vor 1971 geboren sind, die Überprüfung bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit beantragt wird.
Die BVV wendet dabei folgende Verfahrensweise an:
Der Vorsteher der BVV beantragt bei dem "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" die Überprüfung der Mitglieder der BVV auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang der behördlichen Bescheide erhalten die betroffenen Fraktionen beziehungsweise Bezirksverordneten angemessene Zeit und Gelegenheit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen. Danach wird unter Leitung des BVV-Vorstehers mit jeweils einem Vertreter der Fraktionen in nichtöffentlicher Sitzung ein Votum zur Kenntnisnahme der BVV formuliert; das Votum soll keine Namen von eventuell belasteten Bezirksverordneten enthalten.
Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Bericht:
Gemäß o. g. Beschluss wurde vom Vorsteher der BVV bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) die Überprüfung der Mitglieder der BVV, sofern sie vor 1971 geboren sind, auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR beantragt. Es erfolgte die Überprüfung von 33 Bezirksverordneten, darunter waren 9 Mitglieder der SPD-Fraktion, 10 Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, 9 Mitglieder der AfD-Fraktion, 3 Mitglieder der CDU-Fraktion, kein Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und 2 fraktionslose Bezirksverordnete der FDP. Im Ergebnis der Überprüfung dieser 33 Bezirksverordneten wurde festgestellt, dass zu 2 Bezirksverordneten Unterlagen über Mitarbeit bei dem BStU vorlagen. Eine Betroffene gehört der Fraktion DIE LINKE an, einer gehörte der AfD-Fraktion an und hat inzwischen sein Mandat als Bezirksverordneter zurückgegeben. Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten der FDP sind nicht betroffen.
Den Unterlagen gemäß
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