Drucksache - VIII/0393
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die im I. Halbjahr 2017 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß Anlage (BA-Beschluss Nr. 171/18) zur Kenntnis nehmen.
Begründung: Dem Abgeordnetenhaus sind nach Ablauf des ersten Halbjahres die bis dahin zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben mitzuteilen. Wegen der weiteren Begründung wird auf die Anlage (zum BA-Beschluss Nr. 171/18) verwiesen.
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