Drucksache - VIII/0134  

 
 
Betreff: Entwicklung der Planung zum Umbau Bohnsdorfer Kreisel – Variantenvergleich Einrichtungs- und Zweirichtungsverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBA, BauStadtOrd
Verfasser:Burkard ReimerHölmer, Rainer
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Bezirksregion 10 Bohnsdorf
 Bezirksregion 11 Grünau
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
30.03.2017 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
11.05.2017 
7. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 20.03.2017, AfD
Schriftliche Beantwortung, 05.04.2017, BA

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt den Umbau des Bohnsdorfer Kreisels von weitgehendem Einrichtungs- in Zweirichtungsverkehr vorgeschlagen hat?
  2. Welche unterschiedlichen Verkehrsplanungsbüros wurden mit welchen Aufgaben betraut? Wie lauteten die Aufgabenstellungen für die Auftragnehmer und gab es dazu Ausschreibungen?
  3. Welche Abteilungen der Senatsverwaltung und der Verkehrslenkung Berlin (VLB) wurden in den Planungsprozess einbezogen und welche Abteilung in der BVG?
  4. Warum wurde kein Variantenvergleich, d. h. nicht die parallele Entwurfsplanung für den Einrichtungs- und Zweirichtungsverkehr inklusive einer Kostenabschätzung beider Varianten durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
  5. Gemäß dem Beschluss der BVV vom 23.06.2016 zur Drs. VII/1279 Variante Beibehaltung Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer Kreisel vorlegen ist durch das Bezirksamt "als weitere Variante ein Entwurf vorzulegen, der den Einrichtungsverkehr zum Gegenstand hat." Wann wird der Auftrag an das Planungsbüro erteilt?
  6. Welche verkehrlichen Ziele werden mit dem geplanten Umbau zum Zweirichtungsverkehr verfolgt?
  7. Welche städtebaulichen Ziele werden mit dem Umbau verfolgt, welche dieser Ziele werden mit der Version "Zweirichtungsverkehr" erreicht?
  8. Hat die BVG eigene Forderungen aufgestellt und, wenn ja, welche?
  9. In der Vorlage zur Beschlussfassung Drs. VIII/0108 Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 steht zum Bohnsdorfer Kreise folgender Satz: "Geprüfte Bauplanungsunterlagen vom 06.08.2015 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.808.000" liegen vor."
    • Beziehen sich die Gesamtkosten nur auf den Zweirichtungsverkehr?
    • Wie sieht die Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Baumaßnahmen aus?
    • Welche Summe ist davon schon wofür ausgegeben worden?
    • Wo können die Bauplanungsunterlagen eingesehen werden?
  10. Wurden inzwischen Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Baumaßnahmen entsprechend den "Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen" (EWS), FGSV-Schrift Nr. 132 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen vorgenommen und, wenn nicht, wann wird das beauftragt?
  11. Inwieweit wurden und werden bei der Realisierung des Projektes die ca. 23 % älteren Mitbürger über 65, davon etwa 5 % über 80 Jahre und älter, berücksichtigt?
  12. Wie wird sichergestellt, dass möglichst viele Parkplätze mit kurzen und sicheren Laufwegen zur Taut-Passage erhalten bzw. neu errichtet werden.
  13. Weshalb wurde die Maßnahme 'Bohnsdorf 5' aus dem Maßnahmenkatalog zum Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 (Anlage 1e der BA-Vorlage Nr. 585/2010): "Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der Ostseite der Richterstraße, in beide Richtungen befahrbar (150 m) - Priorität hoch - [HR] Maßnahme ist Bestandteil der Verkehrslösung Bohnsdorfer Kreisel", in der vorliegenden Planung nicht umgesetzt?

 


  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt den Umbau des Bohnsdorfer Kreisels von weitgehendem Einrichtungs- in Zweirichtungsverkehr vorgeschlagen hat?

 

Antwort:

Es ist zutreffend, dass im Ergebnis der langjährig erarbeiteten Verkehrslösung für den Bohnsdorfer Kreisel der Zweirichtungsverkehr unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten auch durch das bezirkliche Fachamt favorisiert wird.

 

  1. Welche unterschiedlichen Verkehrsplanungsbüros wurden mit welchen Aufgaben betraut? Wie lauteten die Aufgabenstellungen für die Auftragnehmer und gab es dazu Ausschreibungen?

 

Antwort:

Mit den Leistungsphasen 1 - 2 der HOAI war das Ingenieurbüro Hayder Consulting GmbH beauftragt. Mit den weiterführenden Leistungsphasen ist das Ingenieurbüro Lipok GmbH beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung sollte eine Optimierung der Verkehrs-führung im Sinne einer neuen Verkehrslösung geprüft werden. Insbesondere sollten dabei die Querungs­möglichkeiten für Fußgänger, die Umsteigebeziehungen im Personen- und Nahverkehr, eine sichere Verkehrsführung für Radfahrer und eine Erhöhung der Anzahl von Fahrradabstellanlagen optimiert werden. Durch das Ingenieurbüro Lipok GmbH waren die Leistungsphasen 3 - 6 der HOAI auszuführen. Entsprechend der rechtlichen Regelungen erfolgten dazu die entsprechenden Ausschreibungen.

 

  1. Welche Abteilungen der Senatsverwaltung und der Verkehrslenkung Berlin (VLB) wurden in den Planungsprozess einbezogen und welche Abteilung in der BVG?

 

Antwort:

Seitens der zuständigen Senatsverwaltung, vormals für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK), waren die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (jetzt IV A), Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen (jetzt IV B), ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (jetzt IV C) und seitens der Berliner Verkehrsbetriebe waren die Hauptabteilung Verkehr Omnibus (VBO) sowie die Verkehrslenkung Berlin einbezogen.


 

 

  1. Warum wurde kein Variantenvergleich, d.h. nicht die parallele Entwurfsplanung für den Einrichtungs- und Zweirichtungsverkehr inklusive einer Kostenabschätzung beider Varianten durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?

 

Antwort:

Bereits im Rahmen der sog. Grundlagenermittlung wurde unter Einbeziehung einer Studienarbeit ein ergebnisoffener Variantenvergleich zwischen Einrichtungs- und Zweirichtungsverkehr durchgeführt. Die Leistungsphase 2 der HOAI beinhaltet u. a. auch Variantenuntersuchungen. Im Ergebnis wurde die weitere Planung für den Zweirichtungsverkehr fortgeführt.

 

 

 

 

  1. Gemäß dem Beschluss der BVV vom 23.06.2016 zur Drs. VII/1279 Variante Beibehaltung Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer Kreisel vorlegen ist durch das Bezirksamt "als weitere Variante ein Entwurf vorzulegen, der den Einrichtungsverkehr zum Gegenstand hat." Wann wird der Auftrag an das Planungsbüro erteilt?

 

Antwort:

Im Zusammenhang mit der Beratung des BVV-Beschlusses vom 23.06.2016 im zuständigen Ausschuss hat das Bezirksamt deutlich gemacht, dass ein nochmaliges Durchlaufen aller Leistungsphasen der HOAI zur Vorlage einer Variante Einrichtungsverkehr allein schon wegen fehlender Finanzierung nicht möglich ist. Durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgte im Sinne des Beschlusses die Vorlage einer Gegenüberstellung der Varianten Ein- und Zweirichtungsverkehr im zuständigen BVV-Ausschuss Stadtentwicklung und Tiefbau (noch in der VII. WP) einschließlich einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Verkehrslösungen. Ein erneuter Auftrag an ein Planungsbüro für das erneute Durchlaufen aller Leistungsphasen 1 – 6 der HOAI für einen Einrichtungsverkehr ist weder sachlich noch wirtschaftlich zu vertreten und kann durch das Bezirksamt nicht erteilt werden. Allen Verordneten der BVV-Ausschüsse Stadtentwicklung und Bauen sowie für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten wurden die Unterlagen fristgemäß im September 2016 bzw. Dezember 2016 an die neugewählten Verordneten übergeben.

 

  1. Welche verkehrlichen Ziele werden mit dem geplanten Umbau zum Zweirichtungs-verkehr verfolgt?

 

Antwort:

Die verkehrlichen Ziele sind im Rahmen der Beauftragung der Grundlagenermittlung Leistungs­phasen1 und 2 der HOAI unter dem Punkt 2 genannt worden.

 

  1. Welche städtebaulichen Ziele werden mit dem Umbau verfolgt, welche dieser Ziele werden mit der Version „Zweirichtungsverkehr“ erreicht?

 

Antwort:

Mit dem Umbau des Bohnsdorfer Kreisels werden keine direkten städtebaulichen Ziele verfolgt. Mit der Umstellung auf einen Zweirichtungsverkehr sind kürzere Wege zwischen Quelle und Ziel der Verkehre garantiert, so dass eine Entlastung im Sinne des Umwelt- und Emissionsschutzes zu erwarten ist. Zudem werden die Verkehrswege der Fußgänger, Radfahrer sowie des ÖPNV und Individualverkehrs sicherer.

 

  1. Hat die BVG eigene Forderungen aufgestellt und, wenn ja, welche?

 

Antwort:

Gemäß Berliner Straßengesetz ist die BVG Sondernutzer öffentlichen Straßenlandes. Im Rahmen der Bearbeitung des Projektes erfolgte von Anfang an eine umfassende Einbeziehung der BVG insbesondere hinsichtlich der Bedürfnisse und Belange (barrierefreier Ausbau der Haltestelle, kurze Wegebeziehungen in der Nähe des S-Bahnhofes) bei der Ausbildung der neuen Haltestellenanlage als auch bezogen auf die Verkehrsführung und Verkehrsregelung, insbesondere einer ÖPNV-Bevorrechtigung im Rahmen der neu zu errichtenden Lichtsignalanlage.

 

  1. In der Vorlage zur Beschlussfassung Drs. VIII/0108 Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 steht zum Bohnsdorfer Kreise folgender Satz: "Geprüfte Bauplanungs-unterlagen vom 06.08.2015 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.808.000" liegen vor."
  • Beziehen sich die Gesamtkosten nur auf den Zweirichtungsverkehr?
  • Wie sieht die Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Baumaßnahmen aus?
  • Welche Summe ist davon schon wofür ausgegeben worden?
  • Wo können die Bauplanungsunterlagen eingesehen werden?

 

Antwort:

Es gibt keinen Sachzusammenhang zwischen den geprüften Gesamtkosten gemäß Bauplanungsunterlage für die grundhafte Instandsetzung der Verkehrsanlage und der Frage Ein- oder Zweirichtungsverkehr. Es gibt nur eine Gesamtbaumaßnahme Bohnsdorfer Kreisel, welche in Teilbauabschnitten realisiert wird.

Eine Aufschlüsselung von Kosten auf Teilbauabschnitte ist im Rahmen der Erarbeitung der Bauplanungsunterlage weder notwendig noch erfolgt. Als erster Teilbauabschnitt der Gesamt­baumaßnahme erfolgte der Umbau des P + R Parkplatzes am Südausgang des S-Bahnhofes Grünau mit Kosten in Höhe von 412.000,- €.

Die Bauplanungsunterlage kann gemäß IFG im Straßen- und Grünflächenamt eingesehen werden, die Kostenberechnung aus Wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht.

 

  1. Wurden inzwischen Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der geplanten Baumaß-nahmen entsprechend den "Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen" (EWS), FGSV-Schrift Nr. 132 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen vorgenommen und, wenn nicht, wann wird das beauftragt?

 

Antwort:

Die rechtliche Verpflichtung, bei Bauaufgaben Berlins die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, ergibt sich aus § 7 LHO in der Fassung vom 20.11.95 (GVBl. S. 805), zuletzt geändert durch Fünftes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vom 24.07.2001 (GVBl. S. 303). Da auch Baumaßnahmen „finanzwirksame Maßnahmen“ im Sinne des § 7 LHO sind, gelten die o.g. Grundsätze auch für öffentliche und öffentlich geförderte Bauaufgaben.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind daher als Teil der haushaltsrechtlich notwendigen Planungsunterlagen nach den Ergänzenden AV zu den AV § 24 LHO verankert.

Diese Planung erfolgte unter Berücksichtigung der „Wirtschaftlichen Standards des Öffentlichen Bauens, Teil C Tiefbau“ und der im Land Berlin für den Straßenbau eingeführten nachfolgenden Regelwerke, die die entsprechenden Standards bzw. Qualitäten festlegen:

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und dessen Ausführungsvorschriften (AV), insbesondere AV Geh- und Radwege sowie die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) und AV über die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen.

An diese Vorgaben ist der Straßenbaulastträger gebunden. Eine weitere Wirtschaftlichkeits-untersuchung ist nicht erforderlich.

 

  1. Inwieweit wurden und werden bei der Realisierung des Projektes die ca. 23 % älteren Mitbürger über 65, davon etwa 5 % über 80 Jahre und älter, berücksichtigt?

 

Antwort:

Im Rahmen der Realisierung des Projektes werden die Interessenlagen aller Altersgruppen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Selbstverständlich spielen dabei auch die Belange der Barrierefreiheit und nicht zuletzt eine sichere Verkehrsführung, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine besondere Rolle.

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass möglichst viele Parkplätze mit kurzen und sicheren Laufwegen zur Taut-Passage erhalten bzw. neu errichtet werden.

 

Antwort:

Im Rahmen der Abwägung zwischen den einzelnen Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und Fließverkehr wurden so viele Parkplätze wie möglich erhalten. Zudem bietet das Einkaufszentrum ausreichend Parkplätze für seine Kunden auf privater Fläche an.

 

  1. Weshalb wurde die Maßnahme 'Bohnsdorf 5' aus dem Maßnahmenkatalog zum Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 (Anlage 1e der BA-Vorlage Nr. 585/2010):

"Einrichten einer Radverkehrsanlage entlang der Ostseite der Richterstraße, in beide Richtungen befahrbar (150 m) - Priorität hoch - [HR] Maßnahme ist Bestandteil der Verkehrslösung Bohnsdorfer Kreisel", in der vorliegenden Planung nicht umgesetzt?

 

Antwort:

Im Rahmen der vorliegenden Verkehrslösung sind in der Richterstraße in beiden Richtungen Radverkehrsanlagen vorgesehen.

 

 
 

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