Drucksache - VII/1131  

 
 
Betreff: Zeitgemäße Fortführung denkmalgeschützter Industrietradition im Bebauungsplan 9-58 (B-Plan) "Rathenau-Hallen"
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
  Bezüglich:
VII/1255
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, SPD, CDU, PIRATENDIE LINKE
Verfasser:1. Andrea Gerbode
2. Gabriele Schmitz
3. René Pönitz
 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.09.2015 
40. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
14.10.2015 
46. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
13.01.2016 
48. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 14.09.2015, B'90/Grüne, SPD, CDU, PIRATEN
Änderungsantrag, 12.10.2015, DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bebauungsplanverfahren 9-58 bei der städtebaulichen Neuordnung den Fokus hauptsächlich auf die Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Nutzungen und der vorhandenen Sondergebietsnutzung im Denkmalbereich zu legen. Primäres Ziel der übergeordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebiets soll die Sicherung der Denkmale und weiterhin die Stärkung der gewerblichen Nutzung, der Kreativwirtschaft, Kunst und Kultur, Dienstleistungen sowie der Wissenschaft und Forschung in geeigneter Verknüpfung mit der benachbarten Hochschuler Technik und Wirtschaft "HTW" sein.

Sonstige Nutzungen insbesondere Wohnnutzungen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie der übergeordneten Entwicklung nicht entgegen stehen, diese gefährden oder einschränken könnten.

Zur Sicherung und Erlebbarkeit des denkmalgeschützten Industrieensembles und des Uferweges soll auf eine Nachverdichtung am Ufer verzichtet werden. Zudem soll im B-Plan die Weiterführung und Sicherung des Spree-Uferwegs für die Allgemeinheit gesichert werden.

 

 

 

Begründung:

Ziel des B-Plan 9-58 "Rathenau-Hallen" soll die Sicherung, Revitalisierung und somit zeitgemäße Fortführung der Industrietradition eines der bedeutendsten Baudenkmale im Riegel der rund 2,5 km langen Industriekultur in Oberschönweide sein.

Entsprechend den übergeordneten Zielen des Landes, wie dem "Planwerk Südostraum", des Bezirks und des "Regionalmanagements Schöneweide" soll die Revitalisierung der Gebäude für Gewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, hochschulnahe Nutzungen, Einzelhandel, Tourismus, Kunst, Kultur, Design gekoppelt mit grüner Infrastruktur sowie der Gestaltung und Verknüpfung des Spreeufers mit den angrenzenden Bereichen und die optimierte verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgen.

Dabei soll auf eine Nachverdichtung am Ufer und generell auf eine über das betriebliche und gewerbliche Wohnen hinausgehende Wohnnutzung verzichtet werden. Dadurch soll die bestehende Nutzung und die Entwicklung zu einem Ort der Arbeit, Bildung und Kultur und in Fortführung denkmalgeschützter Industrietradition mit einem öffentlichen Uferweg gestärkt werden.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.10.2015

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Prämissen des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan 9-58 für eine qualifizierte Weiternutzung des Industriedenkmal-Ensembles weiterhin zur Grundlage des Bebauungsplanverfahrens zu machen.

Damit steht die Ansiedlung von Kultur- und Kreativwirtschaft weiter im Vordergrund. Die wohnungspolitische Entwicklung ist bei der Aufstellung 2011 noch nicht entscheidend berücksichtigt worden. Sie ist aber ein entscheidender Faktor der demografischen Entwicklung des Bezirks und damit auch des Ortsteils.

Daher erwartet die Bezirksverordnetenversammlung bei Beibehaltung der Unterordnung des Wohnungsbaus unter die Entwicklung des Gesamtensembles die Aushandlung von 25 % Kontingente im Niedrigpreisniveau darunter auch barrierefreie Wohnungen.

Zu Oberschöneweide gehören ebenfalls der Erlebnisraum Spree und die öffentliche Zugänglichkeit einschließlich der Sichtachsen von der Wasserseite auf die Industriedenkmale. Dies sollte im weiteren Verfahren gesichert werden.

Ebenfalls vertraglich dauerhaft zu sichern sind die Arbeitsmöglichkeiten für die bereits dort wirkenden Künstlerinnen und Künstler sowie für die dort ansässigen Unternehmen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, eine Bauablaufplanung durchzusetzen, die in der zeitlichen Abfolge zunächst das Bauen im Bestand zur Sicherung des Denkmalensembles vorsieht. Eine entsprechende Reihenfolge der Genehmigungsverfahren sollte ebenfalls vertraglich fixiert werden.

 

Begründung:

Das unter Denkmalschutz stehende Gesamtensemble prägt ganz wesentlich das Gesicht des Ortsteils. Deshalb kommt den vertraglichen Vereinbarungen eine richtungsweisende Zielstellung für Oberschöneweide zu.

Mit Erhalt und Ansiedlung von Kreativwirtschaft, der Sicherung der ansässigen Unternehmen sowie der Entstehung von Tagungsmöglichkeiten ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für Synergieeffekte mit der HTW.

 

Stammbaum:
VII/1255   Wohnbebauung auf dem Gelände des B-Planes 9-58 (Rathenau-Hallen)   Bürgerinnen und Bürger   Zwischenbericht in MdV
VII/1131   Zeitgemäße Fortführung denkmalgeschützter Industrietradition im Bebauungsplan 9-58 (B-Plan) "Rathenau-Hallen"   B'90Grüne, SPD, CDU, PIRATEN   Änderungsantrag
 
 

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